Doping

Das erste Dokument des Europarats zum Thema Sport war die Resolution (67)12 aus dem Jahr 1967. Sie wandte sich gegen Doping von Sportlerinnen und Sportlern und wurde vom Ministerkomitee des Europarats verabschiedet, nachdem ein Profiradfahrer auf der Tour de France ums Leben gekommen war.

Während der darauffolgenden Jahrzehnte entwickelte sich Doping zu einer wahren Plage innerhalb des Sports, und heute gefährdet die Verabreichung und Einnahme von verbotenen Substanzen die Gesundheit von Millionen junger Athletinnen und Athleten.

Dopen heisst jedoch auch betrügen, denn es ist unehrenhaft, steht der Chancengleichheit im Weg, verhindert einen fairen Wettkampf und schadet damit letztendlich dem Sport.

 
Anti-Doping Konvention (SEV Nr. 135)

Die Anti-Doping Konvention des Europarats trat 1990 in Kraft und ist inzwischen von allen Europarat-Mitgliedstaaten ratifiziert worden. Mit dem Ziel, Anti-Doping-Gesetze zu harmonisieren, legt sie verbindliche Regeln fest.

Die Unterzeichnerstaaten sollen unter anderem:

  • den Erwerb und die Verwendung von verbotenen Substanzen wie z.B. anaboler Steroide erschweren
  • die Finanzierung von Anti-Doping-Tests fördern
  • den Einsatz von Fördermitteln für Sportorganisationen, Sportlerinnen und Sportlern direkt abhängig machen von deren strikter Anwendung der Anti-Doping-Regeln
  • Athletinnen und Athleten während der Wettkämpfe und ausserhalb regelmässig Dopingkontrollen unterziehen, auch wenn sie sich im Ausland aufhalten

Die Konvention enthält zudem eine regelmässig aktualisierte Referenzliste aller verbotenen Substanzen.
 
 

Monitoring

Die Verantwortung für die Überwachung der in der Konvention festgelegten Verpflichtungen liegt bei einer Monitoring-Gruppe. Diese besteht aus Regierungsexperten sowie Vertretern von Anti-Doping-Organisationen und Sportverbänden. Die Monitoring-Gruppe ist auch verantwortlich für die regelmässige Überprüfung der in der Konvention enthaltenen Referenzliste der verbotener Substanzen.

 
Monitoring-Programm

Um zu überprüfen, wie die Vertragsstaaten die in der Konvention festgelegten Forderungen umsetzen, wurde 1998 ein spezielles Monitoring-Programm in Kraft gesetzt. Dieses Programm enthält folgende Instrumente:

Jahresbericht: Jeder Vertragsstaat ist verpflichtet, der Monitoring-Gruppe einen Jahresbericht über die gemachten Fortschritte vorzulegen.

Konsultativbesuche: Diese Länderbesuche werden organisiert, um den Mitgliedstaaten bei der Umsetzung der in der Konvention festgehaltenen Forderungen behilflich zu sein.

Evaluationsbesuche: Während seines Besuches untersucht ein Evaluationsteam, bestehend aus Experten die Situation vor Ort, bespricht seine Erkenntnisse mit dem betroffenen Mitgliedstaat und veröffentlicht anschliessend einen Bericht dazu. Der Mitgliedstaat ist verpflichtet, spätestens zwei Jahre nach dem Evaluationsbesuch einen Bericht zu den gemachten Fortschritten einzureichen, welcher ebenfalls veröffentlicht wird.

Selbst-Evaluation: Mitgliedstaaten haben die Möglichkeit, eine Selbst-Evaluation einzureichen, um die Monitoring-Gruppe über die von ihnen getroffenen Anti-Doping-Massnahmen zu informieren. Die Monitoring-Gruppe überprüft diese Informationen und verfasst anschliessend eine Beurteilung, die publiziert wird.

 
 
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Grafik: © Europarat

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