Europarat Konventionen


Konventionen – Abkommen – Übereinkommen

Konventionen sind internationale Verträge zwischen Staaten. Sie werden auch als Abkommen oder Übereinkommen bezeichnet. Verträge zwischen zwei Staaten werden bilateral genannt, solche zwischen mehreren Staaten multilateral. Ausgehandelt werden Konventionen im Auftrag von Regierungen durch deren Vertreter – häufig sind dies Diplomaten.

Viele multilaterale Konventionen entstehen heute im Rahmen von internationalen Regierungsorganisationen, wo die Regierungen der möglichen Verhandlungspartner durch ihre Botschafter vertreten, und damit ständig anwesend sind.

 
Unterzeichnung einer Konvention

Sind sich alle Verhandlungspartner über den genauen Wortlaut einer Konvention einig, wird sie offiziell verabschiedet und anschliessend zur Unterzeichnung durch die Mitgliedstaaten aufgelegt. Es steht jedem Mitgliedstaat frei, ob er eine Konvention unterzeichnen will, oder nicht. Staaten, die sich dazu entschliessen, werden zu Unterzeichnerstaaten einer Konvention.

 
Ratifizierung einer Konvention

In Kraft tritt eine Konvention für einen Staat allerdings erst dann, wenn er sie ratifiziert hat, das heisst, wenn eine dazu bevollmächtigte Person – in der Regel das Staatsoberhaupt – eine entsprechende schriftliche Erklärung abgegeben hat und eine Ratifikationsurkunde bei der für die Konvention zuständigen Internationalen Regierungsorganisation hinterlegt worden ist. Ein Staat, der eine Konvention ratifiziert hat, wird zu einem Vertragsstaat dieser Konvention.

Manche Konventionen sind sofort nach ihrer Ratifizierung rechtlich verbindlich. Andere treten für die Staaten, die sie ratifiziert haben, erst dann in Kraft, wenn eine bestimmte Anzahl Staaten – oder gar alle Mitgliedstaaten einer Organisation – sie ratifiziert haben. Aus diesem Grund kann die Differenz zwischen dem Datum der Unterzeichnung und demjenigen des Inkrafttretens einer Konvention beträchtlich sein.

 
Beitritt zu einer Konvention

Ein Staat tritt dann einer Konvention bei, wenn er diese nicht unterzeichnet hat, jedoch mit der Hinterlegung eines entsprechenden Dokuments seinen Willen erklärt, Vertragspartner dieser Konvention zu werden. Ein Beitritt zu einer Konvention hat dementsprechend dieselben rechtlichen Folgen wie eine Ratifikation, überspringt jedoch den Schritt der Unterzeichnung. Zu einem Beitritt kommt es in der Regel dann, wenn die Frist zur Unterzeichnung einer Konvention bereits abgelaufen ist. Es gibt jedoch auch Konventionen, welche einen Beitritt bereits während der Unterzeichnungsperiode gestatten und den Mitgliedstaaten dadurch ein beschleunigtes Verfahren eröffnen.

 
Konventionen und Monitoring-Mechanismen

Konventionen dienen dazu, das Leben der Menschen zu verbessern. Aus diesem Grund ist es von grösster Bedeutung, dass die Unterzeichnerstaaten die Vertragsbedingungen erfüllen. Um dies sicherzustellen, muss eine Überprüfung – Monitoring genannt – stattfinden.

Idealerweise ist der Monitoring-Prozess bereits in der Konventionen beschrieben und bildet einen Teil der darin festgelegten Verpflichtungen, denn Monitoring ist ein wichtiges Instrument: Geschickt angewendet, zeigt es sowohl auf, wie weit ein Staat in seinen Bemühungen bereits gekommen ist, als auch, was noch zu tun bleibt.

Da nicht jede Art von Monitoring für jedes Thema gleich geeignet ist, werden unterschiedliche Monitoring-Mechanismen eingesetzt. Beim Europarat sind dies unter anderem:

  • regelmässige Länderbesuche durch je nach Konvention gewählte oder ernannte Experten aus den verschiedenen Unterzeichnerstaaten
  • punktuelle Überprüfung der Situation vor Ort durch Experten aus den verschiedenen Unterzeichnerstaaten
  • Evaluation mit Hilfe von durch Experten entwickelte Fragebogen
  • vom Staat selbst verfasste Berichte (Selbstbeurteilung)

 
Wirkung der Monitoring-Mechanismen des Europarats

Das Monitoring entfaltet sowohl auf politischer, als auch auf praktischer Ebene Wirkung:

  • Politische Wirkung wird erzielt, indem die beim Monitoring gewonnenen Erkenntnisse in einem Länderbericht zuhanden des Ministerkomitees als Entscheidungsorgan des Europarats festgehalten werden. Dieser Bericht wird veröffentlicht und dadurch einem breiten Publikum zugänglich gemacht. Dies erhöht den Druck auf die Regierung des betroffenen Staates, die im Bericht aufgezeigten Mängel zu beheben.
     
  • Praktische Wirkung wird durch die während des Monitoring-Prozesses üblicherweise formulierten Empfehlungen erzielt: Der betroffene Staat ist verpflichtet, diese Empfehlungen umzusetzen, und im Idealfall führt dies zur Beseitigung der im Bericht festgehaltenen Mängel.

 
Monitoring der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK)

Die Europäische Menschenrechtkonvention (EMRK) bildet die Basis für den gesamten europäischen Menschenrechtsschutz. Die Mitgliedstaaten des Europarats entschlossen sich daher bereits von Anfang an, die darin festgelegten Forderungen nicht nur durch einen der gängigen Monitoring-Mechanismen überprüfen zu lassen, sondern einen Schritt weiter zu gehen:

Sie schufen den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR), bei welchem Vertragsverletzungen eingeklagt werden können.

 
Das Vertragsbüro des Europarats

Seit der Gründung des Europarats 1949 haben seine Mitgliedstaaten bereits über 200 Konventionen ausgearbeitet, welche die unterschiedlichsten Bereiche des Zusammenlebens in ihren Gesellschaften betreffen.

Alle Abkommen des Europarats tragen sowohl einen Titel als auch eine SEV-Nummer (SEV = Sammlung der Europaratsverträge). Mit Hilfe dieser Angaben kann jedes einzelne Abkommen auf der Website des Europarat-Vertragsbüros gesucht werden, und der Vertragstext, der Stand der Unterzeichnungen und Ratifizierungen sowie die gesamten Erklärungen, Vorbehalte und andere Mitteilungen können aufgerufen und eingesehen werden.

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Foto © CoE

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