Teilabkommen
Die im Rahmen des Europarats geschaffenen Teilabkommen sind genau genommen keine völkerrechtlichen Verträge, sondern schriftliche Vereinbarungen zwischen mehreren Mitgliedstaaten des Europarats, sich an einem bestimmten konkreten Gemeinschaftsprojekt zu beteiligen.
Erweiterte Teilabkommen
Die Erweiterten Teilabkommen des Europarats stehen nicht nur seinen Mitgliedstaaten offen, sondern allen interessierten Staaten und Regierungsorganisationen, die bereit sind, sich an einem bestimmten Projekt zu beteiligen und die dafür festgelegten rechtlichen Bestimmungen einzuhalten.
Eine komplette Liste aller Teilabkommen des Europarats findet sich auf der Webseite der Organisation.
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