Protokoll Nr. 14

In den Jahren nach dem Fall der Berliner Mauer von 1989 traten viele Länder Osteuropas dem Europarat bei. Als Folge davon stieg das Arbeitsvolumen des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) um ein Vielfaches an. Um dieser neuen Situation gerecht werden zu können, entschieden sich die Mitgliedstaaten des Europarats 1999, den Gerichtshof als ständige Institution tagen zu lassen und ihn personell massiv auszubauen.

Trotz dieser Massnahme war der Gerichtshof schon bald völlig überlastet, denn die Zahl der eingereichten Beschwerden stieg unaufhörlich weiter und lag im Jahr 2013 schliesslich bei ungefähr 65‘000. Zwar wird nur der kleinste Teil davon nach der Prüfung durch die Juristen des Gerichtshofs als zulässig anerkannt und weiterverfolgt, aber auch diese Zulässigkeitsprüfungen beanspruchen Zeit und Ressourcen.

Schliesslich wurde eine Expertengruppe mit der Erarbeitung von Vorschlägen zur Effizienzsteigerung des Gerichtshofs beauftragt. Einige ihrer Vorschläge – unter anderem die Prüfung der Zulässigkeit einer Beschwerde durch einen Einzelrichter statt durch ein Dreiergremium – wurden im Zusatzprotokoll Nr. 14 zur Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) umgesetzt.

Dieses Protokoll konnte nach jahrelanger Blockade durch Russland im Juni 2010 endlich in Kraft treten und hat dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte bereits einige Erleichterung gebracht.

Weitere effizienzsteigernde Massnahmen wurden im Rahmen des sogenannten Interlaken Prozesses geprüft – einem Prozess, der seinen Anfang mit einer Ministerkonferenz im Schweizerischen Interlaken im Jahr 2010 nahm, und schliesslich 2018 zu Ende gebracht wurde.


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