Organhandel

Europarat Übereinkommen gegen Organhandel

Das Übereinkommen des Europarats gegen den Handel mit menschlichen Organen (SEV Nr. 216) trat 2018 in Kraft. Es steht sowohl Mitgliedstaaten, als auch Nicht-Mitgliedstaaten des Europarats offen.

Das Ziel dieses Übereinkommens ist es, Organhandel zu verhindern und zu bekämpfen, indem gewisse Handlungen strafbar gemacht werden, die Rechte der Opfer von Organhandel zu schützen sowie die nationale und internationale Zusammenarbeit zu vereinfachen.
 
 
Organhandel verhindern
 
Um Organhandel zu verhindern, verpflichten sich die Vertragsstaaten unter anderem

  • das Vorhandensein eines transparenten staatlichen Organtransplantationssystems zu gewährleisten
  • Patienten gleichberechtigt Zugang zu Transplantationen zu gewähren
  • Daten bezüglich illegal erworbener Organe auf angemessene Weise zu sammeln, auszuwerten und mit allen massgebenden Behörden zu teilen
  • Mitarbeiter und Beamte des Gesundheitswesens zu informieren und zu schulen
  • Sensibilisierungskampagnen über die Rechtswidrigkeit des Organhandels und seine Gefahren zu fördern
  • Werbung für den Bedarf oder die Verfügbarkeit von Organen zwecks finanziellem oder anderem Gewinn zu verbieten

 
Organhandel bekämpfen

Um Organhandel zu bekämpfen, verpflichten sich die Vertragsstaaten, gewisse Handlungen strafbar zu machen. Dazu gehören unter anderem:

  • das Entnehmen menschlicher Organe ohne freiwillige, sachkundige und ausdrückliche Einwilligung des Spenders
  • das Entnehmen menschlicher Organe, wenn dem Spender oder Drittpersonen im Austausch dafür Bezahlung oder andere Vorteile angeboten, oder solche angenommen wurden
  • das Entnehmen menschlicher Organe in einem anderen Kontext als demjenigen des staatlichen Transplantationssystems
  • das Suchen und Anwerben von bezahlten Organspendern oder Organempfängern
  • Mitarbeitern oder Beamten des Gesundheitswesens für die Organentnahme oder Organeinpflanzung oder die Erleichterung einer solchen Handlung irgendeine Form von Entschädigung zu versprechen, anzubieten oder zu leisten, sowie das Annehmen einer solchen Entschädigung
  • das Aufbereiten, Haltbarmachen, Aufbewahren, Transportieren, Überführen, Empfangen, Importieren oder Exportieren von illegal beschafften menschlichen Organen

 
Opferschutz

Die Vertragsstaaten sind verpflichtet, rechtliche und andere Massnahmen zu treffen, um die Opfer von Organhandel zu unterstützen. Dazu gehören unter anderem:

  • den Opfern während ihres körperlichen, seelischen und sozialen Heilungsprozesses beizustehen und sie in diesem zu unterstützen
  • die Opfer und die Zeugen sowie ihre Familien während der Strafuntersuchung vor möglicher Vergeltung und Einschüchterung zu schützen
  • den Opfern Rechtsbeistand zu gewähren, wo nötig kostenlos
  • die Täter rechtlich dazu zu verpflichten, den Opfern Schadenersatz zu leisten

 
 
Nationale und internationale Zusammenarbeit

Die Vertragsstaaten verpflichten sich zu grösstmöglicher Zusammenarbeit während einer Untersuchung oder während eines Verfahrens im Zusammenhang mit illegal beschafften menschlichen Organen, inklusive Beschlagnahme und Einziehung.
Die Vertragsstaaten erklären sich zudem bereit, dieses Übereinkommen als rechtliche Basis für Rechtshilfe im Zusammenhang mit Auslieferung zu betrachten, falls keine anderen anwendbaren Abkommen vorhanden sind.
Ausserdem schaffen sie auf nationaler Ebene eine Kontaktstelle zum Austausch von Informationen über den Handel mit menschlichen Organen.
 
Ausschuss der Parteien

Sobald der 10. Staat das Europarat Übereinkommen gegen Organhandel ratifiziert hat, wird ein Ausschuss der Parteien gebildet, welcher die Umsetzung des Übereinkommens überwacht. Die Mitglieder dieses Ausschusses werden Experten aus den Vertragsstaaten sein. Der Ausschuss wird seine eigene Verfahrensordnung verabschieden.
 
 
Menschenrechte und Biomedizin

Für internationale rechtliche Normen über Transplantation, Klonen, Biomedizinische Forschung und Gentests siehe Übereinkommen über Menschenrechte und Biomedizin (SEV Nr. 164) des Europarats.

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Fotos: © Europarat