Interlaken Prozess

Interlaken Konferenz

Groupe InterlakenUm die Funktionsfähigkeit des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) auf Dauer zu gewährleisten, reichten die im Protokoll Nr. 14 festgehaltenen Massnahmen zur Effizienzsteigerung nicht aus. Aus diesem Grund forderte der Europarat seine Mitgliedstaaten auf, sich mit dem Thema auseinanderzusetzen.
 
Die Schweiz lud im Rahmen ihres Vorsitzes im Ministerkomitee des Europarats (Nov. 2009-Mai 2010) im Februar 2010 zu einer Ministerkonferenz zur Zukunft des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte nach Interlaken ein. Gastgeberinnen waren die beiden Schweizer Bundesrätinnen Eveline Widmer-Schlumpf und Micheline Calmy-Rey.

Interlaken-Konferenz ueber die Zukunft des Europaeischen Gerichtshof fuer MenschenrechteAn dieser Konferenz verabschiedeten die Justizministerinnen und -Minister der Mitgliedstaaten des Europarats eine Erklärung, welche das Ministerkomitee offiziell mit der Reorganisation des Gerichtshofs beauftragte.
 
 
 
 
Interlaken Prozess

Seit 2010 wurden im Rahmen des sogenannten Interlaken Prozesses drei weitere Ministerkonferenzen zur Zukunft des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte einberufen. Diese Konferenzen – 2011 in Izmir, Türkei; 2012 in Brighton, Vereinigtes Königreich und 2013 in Oslo, Norwegen – sollten geeignete Wege finden, um die Funktionstüchtigkeit des Systems der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) langfristig zu gewährleisten.

Während der vierten Konferenz 2015 in Brüssel, Belgien, verabschiedeten die Justizminister der Europarat-Mitgliedstaaten einen Aktionsplan mit dem die Umsetzung der Gerichtsurteile durch die Mitgliedstaaten gefördert werden sollte.

Die fünfte und abschliessende Konferenz wurde im Rahmen des dänischen Vorsitzes im Ministerkomitee durchgeführt: In Kopenhagen verabschiedeten die Justizminister im April 2018 eine Erklärung zur Reform des Europäischen Systems der Menschenrechte.
 
 
Link zur Publikation des Europarats The Interlaken Prozess (pdf in Englisch)

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Fotos Interlaken Konferenz © Konferenzdienst EDA

Der Europarat in Kürze

Zweck:  Förderung von Menschenrechten, Demokratie und Rechtstaatlichkeit

Juristische Form:  Internationale Regierungsorganisation

Gründungsjahr:  1949

Mitgliedstaaten:  46

Sitz:  Strassburg/Frankreich

Arbeitssprachen:  EN, FR

Generalsekretär: Alain Berset

Entscheidungsorgan:  Ministerkomitee (=Aussenminister der Mitgliedstaaten)

Beratende Organe:  Parlamentarische Versammlung; Kongress der Gemeinden und Regionen Europas; Konferenz der INGO’s; Menschenrechtskommissar

Hauptinstrument:  Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR)

Rechtliche Basis:  Europäische Menschenrechtskonvention (EMRK) plus über 200 Konventionen, Zusatzprotokolle und Teilabkommen

Ordentl. Jahresbudget: € 385mio
(davon Gerichtshof: € 85 mio)

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