Terrorismusbekämpfung und CODEXTER
CODEXTER
Das Expertenkomitee zur Terrorismusbekämpfung CODEXTER koordiniert den Kampf des Europarats gegen den Terrorismus. Das Komitee ersetzte bei seiner Gründung 2003 ein Vorgängergremium. Jeder Mitgliedstaat stellt einen oder mehrere Experten und verfügt über eine Stimme im Komitee.
Im Auftrag des Ministerkomitees identifiziert CODEXTER die für eine rechtliche Zusammenarbeit zwischen den Staaten wichtigsten Elemente; ermittelt die Bereiche, in denen Handlungsbedarf zur Terrorismusbekämpfung besteht; bearbeitet diese Bereiche und berät das Ministerkomitee in allen Fragen zum Thema Terrorismus.
In diesem Zusammenhang nimmt CODEXTER folgende Aufgaben wahr:
- Erstellen von Länderprofilen, welche Aufschluss über die Fähigkeit eines Staates geben, Terrorismus auf rechtlicher und institutioneller Ebene wirksam zu bekämpfen
- Identifizieren von Lücken in der rechtlichen und praktischen Terrorismusbekämpfung sowie Aufzeigen von Mitteln und Wegen, diese Lücken zu schliessen
- Fördern der Umsetzung der in den vom Europarat erarbeiteten Konventionen zur Terrorismusbekämpfung festgelegten Vorgaben
- Bereitstellen von Plattformen für den Erfahrungsaustausch unter Experten
Konventionen zum Thema Terrorismus
Um Terrorismus umfassend zu bekämpfen, hat der Europarat mehrere Konventionen samt Zusatzprotokollen ausgearbeitet. Einige davon stehen in einem direkten Zusammenhang mit Terrorismus, andere in einem indirekten.
Konventionen zur Terrorismusbekämpfung
- Europäisches Übereinkommen zur Bekämpfung des Terrorismus (SEV-Nr. 090)
- Übereinkommen des Europarats zur Verhütung von Terrorismus (SEV-Nr. 196)
- Konvention des Europarates über Geldwäsche, Terrorismusfinanzierung sowie Ermittlung, Beschlagnahme und Einziehung von Erträgen aus Straftaten (SEV-Nr. 198)
Konventionen, die in einem Zusammenhang mit Terrorismusbekämpfung stehen
- Übereinkommen über Computerkriminalität (SEV Nr. 185)
- Übereinkommen über Geldwäsche sowie Ermittlung, Beschlagnahme und Einziehung von Erträgen aus Straftaten (SEV-Nr. 141)
- Europäisches Übereinkommen über die Entschädigung für Opfer von Gewalttaten (SEV-Nr. 116)
- Europäisches Übereinkommen über die Übertragung der Strafverfolgung (SEV-Nr. 073)
- Europäisches Übereinkommen über die Rechtshilfe in Strafsachen (SEV-Nr. 030)
- Europäisches Auslieferungsübereinkommen (SEV-Nr. 024)
Übereinkommen des Europarats zur Verhütung des Terrorismus
Das wichtigste Übereinkommen zur Terrorismusbekämpfung ist das Übereinkommen zur Verhütung von Terrorismus (SEV-Nr. 196). Es trat 2007 in Kraft und soll die Mitgliedstaaten bei ihren Bemühungen um Terrorismusprävention stärken, indem es
- bestimmte Handlungen, die zu terroristischen Angriffen führen könnten – wie z.B. öffentliche Provokation, Rekrutierung und Ausbildung von Menschen mit dem Ziel, sie terroristische Akte begehen zu lassen – unter Strafe stellt
- die nationale und internationale Zusammenarbeit bezüglich Prävention verstärkt
Ausserdem enthält die Konvention eine Bestimmung zum Schutz und zur Entschädigung von Terrorismusopfern.
Monitoring
Im Jahr 2010 rief CODEXTER die Group of Parties to the Convention on the Prevention of Terrorism als Monitoring-Mechanismus ins Leben. Diese Gruppe der an der Konvention beteiligten Parteien konstituierte sich 2012.
Gemäss ihren Verfahrensregeln überprüft die Gruppe in einem ersten Schritt die Umsetzung der in der Konvention festgehaltenen Forderungen in den einzelnen Mitgliedstaaten aufgrund der von diesen eingereichten Selbstbeurteilungen. In einem zweiten Schritt werden zukünftig regelmässig thematische Evaluationsrunden mittels umfassender Fragebogen durchgeführt werden.
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