Konrad Adenauer

Konrad Adenauer nannte den Europarat das europäische Gewissen. Am 10. Dezember 1951 sprach der Deutsche Bundeskanzler und Aussenminister der Bundesrepublik Deutschland vor der Beratenden Versammlung des Europarats in Strassburg über Europapolitik (Auszug):

 

“Es bedeutet viel für die politische Entwicklung Europas, dass wir hier in den Organen des Europarats eine Plattform haben, auf der sich die Repräsentanten Europas regelmäßig begegnen, ihre Sorgen und Nöte, ihre Wünsche und Hoffnungen austauschen, gemeinsame Kriterien für die Bewertung ihrer Bedürfnisse zu entwickeln versuchen und überhaupt in einem Geiste der Fairness und der guten Nachbarschaft zusammenarbeiten – mit anderen Worten: Wir haben hier das europäische Gewissen. Es bedeutet viel, dass hier eine Stätte ist, an der nahezu das ganze Europa sich zusammenfindet, ungeachtet all der Differenzierungen, die sonst bei unseren Bemühungen um einen engeren organisatorischen Zusammenschluss auftreten. Ihre letzten Impulse wird die europäische Politik in jedem Lande aus dem gemeinsamen Willen der europäischen Völker empfangen. Nirgends aber drückt sich dieser Wille als gemeinsamer Wille so sichtbar aus als im Europarat.

Es ist zuzugeben: Der Europarat ist nicht der einzige Rahmen, in dem sich europäische Politik vollzieht und in dem europäische Realitäten geschaffen werden. Es gibt daneben die Politik der Regierungen, die in mehr oder minder großen Vollständigkeit, gestützt auf ihre nationalen Parlamente Schritte zur Verwirklichung der europäischen Gemeinschaft tun. Ich denke an die Organisation für Europäische Wirtschaftliche Zusammenarbeit und an andere Pläne. Erst wenn wir alle diese Bemühungen zu dem hinzufügen, was hier in Strassburg geschieht, gewinnen wir ein vollständiges Bild des europäischen politischen Geschehens. Ein europäisches Bewusstsein und einen Willen zur europäischen Gemeinschaft wachzuhalten, ist die entscheidende Funktion des Europarates.”

Ein Auszug aus der Rede im Originalton:

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Quelle: Bulletin des Presse- und Informationsamtes der Bundesregierung. Hrsg. Presse- und Informationsamt der Bundesregierung. 15.12.1951, Nr. 21. Bonn: Deutscher Bundesverlag.
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