Minderheitensprachen Charta

Europäische Charta der Regional- oder Minderheitensprachen

Regional- und Minderheitensprachen gehören zum Kulturerbe Europas. Dieses gilt es zu schützen, und aus diesem Grund schuf der Europarat auf Anregung des Kongresses der Gemeinden und Regionen Europas die Europäische Charta der Regional- oder Minderheitensprachen (SEV Nr. 148).

Die Charta trat 1998 in Kraft und schlägt konkrete Massnahmen zur Förderung von Regional- oder Minderheitensprachen in den folgenden Bereichen des öffentlichen Lebens vor:

  • Bildungswesen
  • Justiz
  • Verwaltungsbehörden und öffentliche Dienstleistungsbetriebe
  • Medien
  • Kulturelle Tätigkeiten und Einrichtungen
  • Wirtschaftliches und soziales Leben
  • Grenzüberschreitender Austausch

Jeder Vertragsstaat benennt diejenigen der historisch gewachsenen Regional- oder Minderheitensprachen auf seinem Staatsgebiet, welche unter die Bestimmungen der Charta fallen sollen. Weiter legt er fest, welche mindestens 35 der in der Charta festgehaltenen 68 Massnahmen er in Bezug auf jede einzelne der vorgängig bestimmten Sprachen umzusetzen gedenkt.

Monitoring

Jeder Mitgliedstaat ist verpflichtet, alle drei Jahre einen Bericht über die Umsetzung der vorgängig bestimmten Massnahmen vorzulegen. Ein Expertenausschuss – gebildet aus einem unabhängigen Vertreter oder einer unabhängigen Vertreterin pro Unterzeichnerstaat – ist verantwortlich für das Monitoring in den Mitgliedstaaten und erstattet dem Ministerkomitee regelmässig Bericht.

 

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Foto © CoE

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