Venedig Kommission

Die Europäische Kommission für Demokratie durch Recht ist besser bekannt unter dem Namen Venedig Kommission – benannt nach derjenigen Stadt, in welcher sich ihre Mitglieder viermal pro Jahr zu ihren Sitzungen treffen.

Die Venedig Kommission war vom Europarat 1990 – in einer Zeit revolutionärer Umwälzungen in Osteuropa – durch eine Resolution des Ministerkomitees ins Leben gerufen worden, um in Übergangsprozessen befindlichen Staaten juristische Soforthilfe in Verfassungsfragen zu leisten.

Heute gehört die Venedig Kommission als unabhängiges Beratungsorgan zu den renommiertesten Einrichtungen für Gutachten und Beratungen in Verfassungsfragen in Europa. Sie steht ihren Mitgliedstaaten, anderen Internationalen Regierungsorganisationen und den Organen des Europarats bei Fragen in den folgenden drei Bereichen zur Verfügung:

  • Demokratische Einrichtungen und Grundrechte
  • Verfassungsrecht und Allgemeine Rechtsprechung
  • Wahlen, Abstimmungen und Politische Parteien

 

Scuola Grande San Giovanni EvangelistaZu den Mitgliedern der Venedig Kommission zählen neben den 46 Mitgliedstaaten des Europarats auch eine ganze Reihe anderer Staaten sowie Beobachterstaaten und institutionelle Partner wie die Europäische Union (EU) und die Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa (OSZE).

Jeder Unterzeichnerstaat des Abkommens entsendet eine Vertreterin oder einen Vertreter in die Venedig Kommission. Bei diesen unabhängigen Experten handelt es sich hauptsächlich um Spezialisten für Verfassungs- oder Völkerrecht, Verfassungsrichter oder Richter an obersten nationalen Gerichten oder Mitglieder nationaler Parlamente. Die Kommissionsmitglieder werden vom Plenum der Unterzeichnerstaaten für eine Amtszeit von vier Jahren gewählt (max. zwei Amtszeiten).


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Fotos © CoE