Willkommen bei Europe’s Human Rights Watchdog

Diese zweisprachige Webseite möchte einem breiten Publikum den Europarat und seine Arbeit zugänglich machen. Die Beiträge beruhen auf einer akademischen und beruflichen Auseinandersetzung mit dieser grössten und ältesten Regierungsorganisation für Menschenrechte in Europa, die Konrad Adenauer das europäische Gewissen nannte.

Die Inhalte werden fortlaufend erweitert, aktualisiert und ergänzt gemäss der Überzeugung «Wissen ist das einzige Gut, das sich vermehrt, wenn man es teilt.» (Marie von Ebner-Eschenbach, 1830-1916)

 

Der Europarat in Kürze

Zweck:  Förderung von Menschenrechten, Demokratie und Rechtstaatlichkeit

Juristische Form:  Internationale Regierungsorganisation

Gründungsjahr:  1949

Mitgliedstaaten:  46

Sitz:  Strassburg/Frankreich

Arbeitssprachen:  EN, FR

Generalsekretär: Alain Berset

Entscheidungsorgan:  Ministerkomitee (=Aussenminister der Mitgliedstaaten)

Beratende Organe:  Parlamentarische Versammlung; Kongress der Gemeinden und Regionen Europas; Konferenz der INGO’s; Menschenrechtskommissar

Hauptinstrument:  Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR)

Rechtliche Basis:  Europäische Menschenrechtskonvention (EMRK) plus über 200 Konventionen, Zusatzprotokolle und Teilabkommen

Ordentl. Jahresbudget: € 418mio
(davon Gerichtshof: € 90mio)

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