Europäische Menschenrechtskonvention (EMRK)

Die Europäische Menschenrechtskonvention (EMRK) ist ein völkerrechtlicher Vertrag des Europarats. Sie trat 1953 in Kraft und schützt die Menschenrechte und Grundfreiheiten aller Menschen in den Europarat-Mitgliedstaaten.

 
Sämtliche Mitgliedstaaten des Europarats haben die EMRK ratifiziert und sind somit rechtlich an die in ihr festgelegten Bestimmungen gebunden.

 
Entstehung

Die Staaten, welche nach dem Ende des Zweiten Weltkriegs den Europarat gründeten, waren überzeugt, ein gemeinsames Erbe – bestehend aus politischen Überlieferungen, Idealen, Achtung der Freiheit und Rechtsstaatlichkeit – zu besitzen. Sie waren sich ausserdem darüber einig, dass Gerechtigkeit und Frieden in der Welt auf gewissen Grundfreiheiten beruhten.

Aus diesen Gründen schufen sie die EMRK und verfolgten damit ein doppeltes Ziel: Erstens sollte die EMRK Gräueltaten, wie sie während des Zweiten Weltkriegs begangen worden waren, in Zukunft verhindern. Zweitens sollte sie eine engere Verbindung zwischen den Mitgliedstaaten des Europarats herstellen sowie die Entwicklung von Demokratie in Europa fördern und damit den Frieden auf dem Kontinent dauerhaft sichern.

 
Bedeutung

Jeder einzelne Mensch steht als verletzliches Wesen einem grundsätzlich allmächtigen Staat gegenüber. Wie jede Gemeinschaft läuft auch der Staat Gefahr, seine Autorität zu missbrauchen. Aus diesem Grund muss seine Macht eingeschränkt und kontrolliert werden.

Mit ihrem Beitritt zur EMRK haben alle Europarat-Mitgliedstaaten ihren Willen zur Selbstbegrenzung ausdrücklich und rechtlich verbindlich festgehalten: Als völkerrechtlicher Vertrag definiert die EMRK europaweit die grundlegendsten Menschenrechte und Grundfreiheiten. Damit legt sie die Regeln für das Verhalten des Staates gegenüber dem einzelnen Menschen fest und bietet diesem Schutz vor staatlicher Willkür.

Dies macht die EMRK weltweit einmalig und zu einer der wichtigsten zivilisatorischen Errungenschaften Europas nach dem Zweiten Weltkrieg.

 
Inhalt und Umfang

Die EMRK heisst offiziell Konvention zum Schutz der Menschenrechte und Grundfreiheiten (SEV 005). Sie orientiert sich an der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte der Vereinten Nationen (UNO) von 1948. Allerdings geht sie einen Schritt weiter als ihr Vorbild, denn bei ihr handelt es sich nicht nur um eine Erklärung, sondern um einen rechtlich verbindlichen Vertrag.

Die EMRK wurde in den beiden offiziellen Amtssprachen des Europarats – Englisch und Französisch – verfasst. Sie besteht aus einer Einleitung (Präambel) und ist dann in drei Abschnitte gegliedert, die ihrerseits in Artikel unterteilt sind: Der erste Abschnitt umfasst einen Katalog von Menschenrechten und Grundfreiheiten. Der zweite Abschnitt befasst sich mit der Einrichtung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) und dessen Funktionsweise. Der dritte Abschnitt enthält verschiedene weitere Bestimmungen.

Seit sie 1953 in Kraft trat, wurde die EMRK mit Hilfe diverser Zusatzprotokolle erweitert und ergänzt: Weitere Rechte und Freiheiten wurden aufgenommen, bestehende Verfahren angepasst und neue Zuständigkeiten geschaffen.

Dennoch ist die EMRK kein umfangreiches oder kompliziertes Dokument: Manche ihrer 59 Artikel bestehen bloss aus einem einzigen, gut verständlichen Satz.

 
Katalog der Menschenrechte und Freiheiten

Jeder Unterzeichnerstaat muss allen Menschen innerhalb seiner Gerichtsbarkeit – unabhängig von ihrer Nationalität – bestimmte Rechte und Freiheiten gewähren. Dazu gehören:

  • Das Recht auf Leben
  • Das Recht auf Freiheit und Sicherheit
  • Das Recht auf ein faires Verfahren
  • Das Recht auf Achtung des Privat- und Familienlebens
  • Gedanken-, Gewissens- und Religionsfreiheit
  • Freiheit der Meinungsäusserung
  • Versammlungs- und Vereinigungsfreiheit
  • Das Recht auf Eheschliessung
  • Das Recht auf wirksame Beschwerde

Zudem verbietet die EMRK auch gewisse Handlungen. Dazu gehören:

  • Folter
  • Sklaverei und Zwangsarbeit
  • Strafe ohne Gesetz
  • Diskriminierung

Bei diesem Katalog handelt es sich um ein Mindestmass an Bestimmungen zum Schutz der Menschenrechte. Es steht jedem Mitgliedstaat frei, seinen Menschenrechtsschutz auf nationaler Ebene auszuweiten.

 
Die EMRK und der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR)

Die EMRK ist ein völkerrechtlicher Vertrag, in welchem bestimmte Normen zum Schutz der Menschenrechte festgelegt sind. Da jeder Vertrag gebrochen werden kann, muss ein Gericht vorhanden sein, bei welchem Vertragsverletzungen eingeklagt werden können. Nur so kann die Einhaltung eines Vertrags sichergestellt werden.

Die Mitgliedstaaten des Europarats waren sich dieser Tatsache bewusst, und so schufen sie 1959 den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR): Werden die in der EMRK festgelegten Menschenrechte einer Person vom Staat verletzt, kann diese Person – nach Ausschöpfung aller nationalen Rechtsmittel – bei diesem Gerichtshof klagen.

 
Die EMRK als “lebendiges Instrument”

Die EMRK wurde vor über 70 Jahren geschaffen. Die Welt hat sich seither verändert und mit ihr die Menschen und ihre Wertvorstellungen. Heute stellen Technologien wie das Internet, wissenschaftliche Möglichkeiten wie die Gentechnik oder Entwicklungen wie der internationale Terrorismus neue Herausforderungen an Gesetzgebung und Rechtsprechung.

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) trägt dieser Tatsache Rechnung, indem er die in der EMRK festgelegten Menschenrechtsnormen nicht auf der Grundlage von historischen, sondern von aktuellen sozialen und wirtschaftlichen Bedingungen auslegt und anwendet.

Einerseits macht der Gerichtshof dadurch aus den “toten Buchstaben” der EMRK ein lebendiges und dynamisches Instrument der Rechtsprechung, und viele seiner Urteile gelten als wegweisend für Europa.

Andererseit stösst eine solch dynamische Auslegung der EMRK auch auf Widerstand, und zwar dort, wo sie im Namen des Menschenrechtsschutzes von einer Gesellschaft zivilisatorische Anpassungsleistungen verlangt, welche diese (noch) nicht zu leisten bereit oder imstande ist.

 
Vollständige Deutsche Übersetzung des EMRK-Originaltextes (PDF)

 
Broschüre Die Europäische Menschenrechtskonvention (EMRK) und ihre Bedeutung für die Schweiz (SKMR, PH Luzern, EDA 2014)


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Fotos © CoE
PDF aus der Systematischen Rechtssammlung des CH Bundes

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