Völkerrechtsverträge

Völkerrecht und völkerrechtliche Verträge

Menschen schliessen Verträge ab, um ihre Beziehungen zueinander rechtlich zu regeln. Sie halten darin ihre gegenseitigen Rechte und Pflichten fest und bezeugen mit ihrer Unterschrift ihren Willen, den Vereinbarungen Folge zu leisten.

Staaten tun dies – stellvertretend für die in ihnen lebenden Völker – ebenfalls. Solche zwischenstaatlichen Verträge werden daher auch unter dem Sammelbegriff völkerrechtliche Verträge zusammengefasst und als Abkommen, Übereinkommen oder Konventionen bezeichnet.

Grundsätzlich basiert jeder völkerrechtliche Vertrag auf dem Willen aller beteiligten Staaten und ihrer Regierungen, die Eigeninteressen zugunsten von gemeinschaftlichen Interessen zurückzustellen, um zu einem Konsens zu gelangen.

Staaten, die völkerrechtliche Verträge unterzeichnen, dokumentieren damit ausserdem ihre Absicht, sich nicht an Macht, sondern am Recht zu orientieren. Völkerrechtliche Verträge bilden daher eine wichtige Grundlage für die internationale Zusammenarbeit: Sie fördern Frieden, Sicherheit, Stabilität und Wohlstand, indem sie durch klar festgeschriebene Regeln und Normen verlässliche Bedingungen für die Bevölkerungen der beteiligten Staaten schaffen. Aus diesem Grund stellen völkerrechtliche Verträge eine besondere zivilisatorische Leistung dar.

Die Gesamtheit aller international geltenden Regeln und Normen wird als Völkerrecht bezeichnet.

 
Regierungsorganisationen und völkerrechtliche Verträge

Sind mehrere Staaten an der Bearbeitung eines bestimmten Themas interessiert, können sie sich in einer internationalen Regierungsorganisation zusammenschliessen. In der UNO z.B. befassen sich die Mitgliedstaaten mit der weltweiten Friedenssicherung, im Europarat mit dem Menschenrechtsschutz.

Meistens beschreibt bereits der Name einer Regierungsorganisation ihr Tätigkeitsfeld, so z.B. beim Weltpostverein UPU, bei der Weltgesundheitsorganisation WHO, der Welthandelsorganisation WTO, der Weltorganisation für Meteorologie WMO, der Europäischen Weltraumorganisation ESA, der Europäischen Zentralbank EZB, oder der Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa OSZE.

Auch die Schaffung solcher Internationaler Regierungsorganisationen basiert auf völkerrechtlichen Verträgen. So geht die Gründung des Europarats auf einen Vertrag zurück, der am 5. Mai 1949 in London von 10 europäischen Staaten unterzeichnet wurde (Vertrag von London). Seither haben weitere Staaten diesen Vertrag unterschrieben und sind damit zu Mitgliedern mit gleichen Rechten und Pflichten geworden.

Aufgrund der zunehmenden internationalen Verflechtung werden viele völkerrechtliche Verträge heute nicht mehr zwischen zwei Staaten (bilateral), sondern im grösseren Rahmen von internationalen Regierungsorganisationen (multilateral) ausgehandelt. An diesen Verhandlungen sind immer alle Mitgliedstaaten beteiligt. Dies hat einerseits den Vorteil, dass sich gleichberechtigte Partner an einem neutralen Ort auf derselben Augenhöhe gegenübersitzen. Andererseits sind die Verhandlungen häufig kompliziert, langwierig und für Aussenstehende nur schwer nachvollziehbar.

Kommt der Vertrag schlussendlich zustande, kann jeder Mitgliedstaat frei entscheiden, ob er ihn unterzeichnen und später auch ratifizieren will, oder nicht. Tut er es, sind die darin festgelegten Forderungen für ihn rechtlich verbindlich.

 
Der Europarat und seine völkerrechtlichen Verträge

Die Europäische Menschenrechtskonvention (EMRK) ist der bedeutendste völkerrechtliche Vertrag, den der Europarat in seiner Geschichte ausgearbeitet hat. Die EMRK bildet die Grundlage für den gesamten rechtlichen Menschenrechtsschutz in Europa und ist damit bis heute weltweit eine einmalige Leistung.

Neben der EMRK verfügt der Europarat über mehr als 200 weitere Konventionen, Zusatzprotokolle, Teilabkommen und Chartas, mit deren Hilfe er die GrundwerteMenschenrechte, Demokratie und Rechtsstaatlichkeit – innerhalb seiner Mitgliedstaaten schützt und fördert.


_
Foto © Europe’s Human Rights Watchdog