Parlamentarische Versammlung

Die Parlamentarische Versammlung des Europarats (PACE)

PACEDie Parlamentarische Versammlung ist ein beratendes Organ des Europarats. Da die Schaffung vieler wichtiger Instrumente der Organisation auf Impulse aus der Parlamentarischen Versammlung zurückgeht, wird sie oft als “Motor” des Europarats bezeichnet.

 

Die Parlamentarische Versammlung besteht aus 324 Abgeordneten (plus ihren 324 Stellvertretern), die in ihren jeweiligen Herkunftsländern demokratisch gewählte Mitglieder der nationalen Parlamente sind. Jedes nationale Parlament entsendet je nach seiner Bevölkerungsstärke zwischen zwei und 18 Delegierte. Die gesamte Delegation muss die Machverhältnisse im nationalen Parlament widerspiegeln.

Aus ihrer Mitte wählt die Parlamentarische Versammlung eine Präsidentin oder einen Präsidenten für eine Amtszeit von einem Jahr (einmalige Wiederwahl möglich), die oder der die Versammlung nach aussen vertritt.

In der Parlamentarischen Versammlung des Europarats bilden die Parlamentarierinnen und Parlamentarier die folgenden fünf politische Fraktionen:

  • Fraktion der Europäischen Volkspartei (Christdemokraten) (EVP-CD)
  • Sozialdemokratische Fraktion (SOC)
  • Allianz der Liberalen und Demokraten für Europa (ALDE)
  • Fraktion der Europäischen Demokraten (EDG)
  • Vereinte Europäische Linke (GUE–UEL)

Die Mitglieder der Parlamentarischen Versammlung arbeiten in den folgenden acht Ständigen Ausschüssen zusammen:

  1. Komitee für Politik und Demokratie
  2. Komitee für Recht und Menschenrechte
  3. Komitee für Soziales, Gesundheit und nachhaltige Entwicklung
  4. Komitee für Migration, Flüchtlinge und Vertriebene
  5. Komitee für Kultur, Wissenschaft, Bildung und Medien
  6. Komitee für Gleichstellung und Nichtdiskriminierung
  7. Komitee für Monitoring
  8. Komitee für Verfahrensordnung, Immunitäten und Institutionelle Fragen

Die Parlamentarische Versammlung tritt viermal pro Jahr zu einer einwöchigen Plenarsitzung in Strassburg zusammen. Während dieser Sessionen diskutieren die Parlamentarierinnen und Parlamentarier die wichtigsten gesellschaftspolitischen Fragen Europas. Die Debatten sind öffentlich und werden via Web-TV jeweils in mehreren Sprachen live übertragen. (http://www.coe.int)

Im Rahmen dieser Debatten kann die Parlamentarische Versammlung drei verschiedene Hauptarten von Dokumenten verabschieden:

  • Empfehlungen (Vorschläge zuhanden des Ministerkomitees als dem beschlussfassenden Organ des Europarats)
  • Resolutionen (Beschlüsse, welche die Parlamentarische Versammlung selber umsetzen kann)
  • Stellungnahmen (Antworten der Parlamentarischen Versammlung auf vom Ministerkomitee gestellte Fragen)

Ausserdem wählt die Parlamentarische Versammlung den Generalsekretär/die Generalsekretärin des Europarats, den Menschenrechtskommissar/die Menschenrechtskommissarin des Europarats sowie die Richter/Richterinnen am Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte.

Die nationalen Parlamente von Israel, Kanada und Mexiko haben Beobachterstatus in der Parlamentarischen Versammlung. Ihre Delegierten haben das Recht, in der Versammlung das Wort zu ergreifen, verfügen jedoch über kein Stimmrecht.


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Foto © CoE

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