Sport Konventionen

Der Europarat und seine Sportkonventionen

Einerseits dient Sport der Integration und dem sozialen Zusammenhalt, fördert Toleranz und gegenseitiges Verständnis und trägt dadurch bei zur Förderung der Grundwerte des EuroparatsMenschenrechte, Demokratie und Rechtsstaatlichkeit.

Anderseits kommt es im Zusammenhang mit Sport auch zu schwerwiegenden Verstössen gegen die Menschenrechte, unter anderem in den Bereichen Gewalttätige Auseinandersetzungen unter Zuschauern, Doping, Korruption oder Wettkampfmanipulation.

Mit dem Ziel, wirksam gegen solche Verstösse vorzugehen, hat der Europarat die folgenden Konventionen ausgearbeitet:

 

Erweitertes Teilabkommen über Sport (EPAS)

Auf der Grundlage bereits existierender Europarat-Standards wurde 2007 das Erweiterte Teilabkommen über Sport geschaffen.

Das Ziel des Abkommens besteht darin, der Europäischen Zusammenarbeit im Sport neue Impulse zu verleihen; den Herausforderungen, welchen sich der Sport auf europäischer Ebene stellen muss, wirkungsvoll zu begegnen; Sport insgesamt gesünder und fairer zu gestalten sowie sicherzustellen, dass er die an ihn gestellten, hohen ethischen Anforderungen erfüllt.

Weitere Informationen zum Erweiterten Teilabkommen über Sport (EPAS) sind auf dieser Website in der Rubrik Völkerrechtsverträge: Teilabkommen zu finden.