Gipfeltreffen

Wie bei internationalen Regierungsorganisationen üblich, versammelt sich beim Europarat einmal pro Jahr das Entscheidungsgremium zu einer Besprechung. Da es sich bei dessen Mitgliedern um die Aussenministerinnen und Aussenminister der Mitgliedstaaten handelt, wird dieses Treffen als Ministerkonferenz bezeichnet. Stehen allerdings Entscheidungen von grosser Tragweite an, kann ein Treffen auf höchster Regierungsebene vereinbart werden. Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer solcher Gipfeltreffen sind die Staats- und Regierungschefs der Mitgliedstaaten.

Seit seiner Gründung im Jahr 1949 haben die Staats- und Regierungschefs des Europarats erst dreimal von dieser Möglichkeit Gebrauch gemacht.
 
Erstes Gipfeltreffen: Wien, Österreich 1993

Das Wiener Gipfeltreffen fand statt, nachdem die Berliner Mauer gefallen war und in Mittel- und Osteuropa eine Reihe neuer Demokratien entstanden waren. Viele von ihnen waren dem Europarat beigetreten, und die Zahl der Mitgliedsstaaten der Organisation hatte sich dadurch erheblich erhöht. Angesichts dieser Entwicklungen beschlossen die Staats- und Regierungschefs der Mitgliedstaaten, ihr erstes Gipfeltreffen seit der Gründung des Europarats im Jahr 1949 abzuhalten. Bei dieser Gelegenheit beschlossen sie unter anderem

 
Zweites Gipfeltreffen: Straßburg, Frankreich 1997

 
Zum Zeitpunkt des Gipfels in Strassburg war die Zahl der Mitgliedstaaten des Europarats erneut erheblich angewachsen. Die Organisation zählte nun 40 Mitglieder – genau das Vierfache von 1949. Auf diesem Gipfel beschlossen die Staats- und Regierungschefs unter anderem

 
Drittes Gipfeltreffen: Warschau, Polen 2005

Als der Warschauer Gipfel stattfand, hatte der Europarat gerade seine heutige Mitgliederzahl von 46 erreicht. An diesem Gipfeltreffen beschlossen die Staats- und Regierungschefs der Europarat-Mitgliedstaaten unter anderem

 
Viertes Gipfeltreffen: Reykjavik, Island, 16-17. Mai 2023

Als das vierte Gipfeltreffen einberufen wurde, stand die Welt vor neuen Herausforderungen: Die Demokratie drohte ins Hintertreffen zu geraten, in einigen Mitgliedstaaten des Europarats gab es Bestrebungen, die Rechtsstaatlichkeit zu untergraben, und die Angriffe auf das System des Menschenrechtsschutzes nahmen zu. Russlands Aggression gegen die Ukraine hatte den Krieg zurück nach Europa gebracht und 2022 zum Ausschluss der Russischen Föderation aus dem Europarat nach 26 Jahren Mitgliedschaft geführt.

Um auf diese Herausforderungen zu reagieren und einen gemeinsamen Kurs festzulegen, beschlossen die Staats- und Regierungschefs der Mitgliedsstaaten des Europarats unter anderem:

  • ein Register der durch die Aggression der Russischen Föderation gegen die Ukraine verursachten Schäden in Form eines Erweiterten Teilabkommens zu schaffen
  • Massnahmen zum Schutz der Menschenrechte und Grundfreiheiten der Kinder der Ukraine zu ergreifen
  • die Reykjaviker Grundsätze für Demokratie zu verabschieden, um die Demokratie in allen Mitgliedstaaten zu fördern, zu schützen und zu stärken
  • sich erneut nachdrücklich zu den Grundwerten des Europarates – Menschenrechte, Demokratie und Rechtsstaatlichkeit – zu bekennen sowie zur Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) und zum Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) als den Eckpfeilern des Menschenrechtsschutzes des Europarats
  • die Achtung der Rechtsstaatlichkeit zu fördern, unter anderem durch eine Stärkung der Venedig-Kommission und ihrer Checkliste für Rechtsstaatlichkeit
  • den Reykjavik-Prozess einzuleiten, der nicht nur den Schutz der Umwelt zu einer sichtbaren Priorität des Europarats in einer Welt machen will, die mit Umweltverschmutzung, Klimawandel und Verlust der biologischen Vielfalt in einer dreifachen Krise steckt, sondern auch zur Entwicklung gemeinsamer Antworten auf diese Herausforderungen beitragen soll

 

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