Menschenrechts-Kommissar

Der Menschenrechtskommissar des Europarats

Die Schaffung des Amts eines Menschenrechtskommissars geht auf einen Beschluss des Ministerkomitees von 1999 zurück. Als unabhängige Instanz setzt er sich in den 46 Mitgliedstaaten des Europarats für den Schutz der Menschenrechte und die Sensibilisierung der Öffentlichkeit für sie ein.

Der Kommissar trifft sich mit führenden Politikern, nimmt an Roundtable Gesprächen teil und macht sich auf seinen Reisen in den Mitgliedstaaten im Gespräch mit diversen Stakeholdern, NGOs und Vertretern der Zivilgesellschaft ein Bild der Situation vor Ort.

Er wirkt als Berater in Fragen zu den Menschenrechten, weist auf mögliche Mängel in Gesetzgebung und Praxis hin und unterstützt die Mitgliedstaaten bei der Umsetzung der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK).
 
 
Ausserdem informiert er das Ministerkomitee regelmässig mündlich und schriftlich über seine Erkenntnisse und veröffentlicht Länder- und andere Berichte zuhanden der Medien.

Der Menschenrechtskommissar wird von der Parlamentarischen Versammlung des Europarats für eine einmalige Amtszeit von sechs Jahren gewählt. Seit April 2018 ist Dunja Mijatović aus Bosnien-Herzegowina Menschenrechtskommissarin des Europarats. Ihre Vorgänger waren der Lette Nils Muižnieks (2012-2018), der Schwede Thomas Hammarberg (2006-2012) und der Spanier Alvaro Gil-Robles (1999-2006).


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Foto © CoE


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