Menschenrechte

Menschenrechte als philosophische Idee

Bereits vor mehreren tausend Jahren entstanden in den alten Hochkulturen von Mesopotamien, Ägypten, Persien, Indien und Griechenland Schriften mit Passagen, die sich als Vorläufer der Menschenrechte interpretieren lassen. Die Geschichte der Menschenrechte als philosophische Idee im heutigen Sinn jedoch begann während der europäischen Aufklärung im 18. Jahrhundert.

Erste Erwähnungen fanden Menschenrechte in politischen Dokumenten in Amerika, so zum Beispiel in der amerikanischen Unabhängigkeitserklärung (1776), in der Virginia Declaration of Rights (1776) oder in der Bill of Rights der USA (1789).

In Europa gipfelte zur selben Zeit die französische Revolution mit ihrer Forderung nach Freiheit, Gleichheit und Brüderlichkeit 1789 in der ersten Menschenrechtserklärung auf dem Kontinent, der “Déclaration des Droits de l’Homme et du Citoyen”.

Dieses aufklärerische Gedankengut von Menschenwürde und darauf beruhenden Menschenrechten verbreitete sich von Frankreich aus während der folgenden zwei Jahrhunderte – langsam und mit Unterbrüchen und Rückschlägen – in Europa und fand Eingang in die Verfassungen vieler Nationalstaaten.

 
Menschenrechte als internationales Ordnungsprinzip

Die Menschen haben sich während der ganzen bisherigen Menschheitsgeschichte gegenseitig ermordet, misshandelt, erniedrigt und unterdrückt. Die während des Zweiten Weltkries begangenen, systematischen Gräueltaten aber waren derart beispiellos, dass sie den Anstoss gaben für den Aufbau eines internationalen Menschenrechtsschutzes:

1948 verabschiedeten die Vereinten Nationen (UNO) ihre universelle Allgemeine Erklärung der Menschenreche, einen Meilenstein in der Menschenrechtsgeschichte. Drei Jahre später ratifizierten die Mitgliedstaaten des Europarats die Europäische Menschenrechtskonvention (EMRK).

Seither arbeitet die Völkergemeinschaft auf internationaler und nationaler Ebene daran, die Menschenrechte als internationales Ordnungsprinzip zu etablieren. Sie drückt damit ihre Entschlossenheit aus, jeden einzelnen Menschen mit politischen und rechtlichen Mitteln gegen Willkür, Entrechtung und Gewaltherrschaft zu schützen. Dadurch hebt sie die Gesellschaft als Ganzes auf eine höhere zivilisatorische Stufe.

Die Entwicklung eines wirksamen Menschenrechtsschutzes bleibt jedoch ein unvollendetes Projekt, und zwar vor allem aus drei Gründen: Zum einen können Menschenrechte nur in den demokratischen Strukturen eines Rechtsstaates ihre volle Wirksamkeit entfalten. Zum anderen ist die Menschenrechtsentwicklung abhängig vom politischen Zeitgeist und damit Schwankungen unterworfen. Zum dritten muss der Menschenrechtsschutz den sich laufend verändernden menschlichen Lebensbedingungen genügen, und diesen daher immer wieder angepasst werden.

 
Menschenrechts-Kategorien

Es gibt unterschiedliche Kategorisierungen von Menschenrechten. Die verbreitetste ist die von den Vereinten Nationen (UNO) verwendete Unterteilung in die folgenden drei Kategorien:

  1. Bürgerliche und politische Rechte (auch Freiheitsrechte genannt, z.B. das Recht auf Freiheit, oder das Recht auf Gewissens-, Religions- und Meinungsfreiheit; das Wahl- und Stimmrecht oder das Recht auf Versammlungsfreiheit)
  2. Soziale, wirtschaftliche und kulturelle Rechte (auch Sozialrechte genannt, z.B. das Recht auf Nahrung, Wohnung, Gesundheit; das Recht auf Arbeit oder das Recht auf Bildung)
  3. Kollektivrechte (z.B. das Recht auf Frieden)

 
Menschenrechts-Merkmale

Menschenrechte zeichnen sich durch spezifische Merkmale aus, so sind sie unter anderem:

  1. Angeboren und unveräusserlich: Menschenrechte können weder erworben, noch verdient oder verliehen werden: Sie stehen jedem Menschen rein aufgrund seines Menschseins zu, daher kann sie kein Mensch je verlieren.
  2. Individuell: Der Mensch wird als Individuum betrachtet: Die Menschenrechte des Einzelnen dürfen keiner Gemeinschaft untergeordnet oder geopfert werden.
  3. Egalitär und nicht-diskriminierend: Die Menschenrechte stehen allen Menschen gleichermassen zu, unabhängig von Hautfarbe, Geschlecht, Herkunft, Religion, Sprache, usw. Die Menschenrechte eines Menschen finden ausschliesslich in den Menschenrechten der anderen Menschen ihre Grenze.
  4. Universell: Die Menschenrechte basieren darauf, dass jenseits aller kultur- und traditionsbedingten Unterschiede ein für alle Menschen gleicher – universeller – Kern von Rechten besteht, den es zu schützen gilt.
  5. Unteilbar und verflochten: Bürgerliche, politische, wirtschaftliche, soziale und kulturelle Menschenrechte sind nur als Einheit sinnvoll, denn sie bedingen sich gegenseitig: Der Schutz oder die Verletzung eines Menschenrechts beeinflusst die anderen Menschenrechte.

 
Wer schützt Menschenrechte?

Der Schutz und die Förderung von Menschenrechten ist vielen Menschen ein Anliegen. Aus diesem Grund setzen sich unzählige Organisationen, Gruppen und einzelne Menschen lokal, regional, national und international dafür ein.

Zwei Arten von Organisationen sind besonders einflussreich und wirkungsvoll:

Zum einen die internationalen Nicht-Regierungsorganisationen (NGOs), wie z.B. Amnesty International oder Human Rights Watch, die von der Zivilgesellschaft getragen und mittels Spenden finanziert werden.

Zum anderen die internationalen Regierungsorganisationen, wie z.B. die Vereinten Nationen (UNO) oder der Europarat, in denen sich mehrere Staaten zusammengeschlossen haben, die auch für die Finanzierung sorgen.

 
Internationale Regierungsorganisationen für Menschenrechte

Weltweit wird die UNO als grösste internationale Regierungsorganisation als Vorreiter des Menschenrechtsschutzes angesehen. Regional sind mehrere internationale Regierungsorganisationen aktiv.

In Europa z.B. sind dies – neben dem Europarat als ältester und grösster Regierungsorganisation für Menschenrechte auf dem Kontinent – das Büro für demokratische Institutionen und Menschenrechte (ODIHR) der Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa (OSZE) sowie die Agentur der Europäischen Union für Grundrechte (FRA).

In Nord- und Südamerika ist es die Organisation Amerikanischer Staaten (OAS); in Afrika die Afrikanische Union (AU).

 
Wie schützen internationale Regierungsorganisationen Menschenrechte?

Am wirkungsvollsten ist der Menschenrechtsschutz dann, wenn er rechtlich geregelt ist. Aus diesem Grund setzen internationale Regierungsorganisationen völkerrechtliche Verträge auf. Diese Verträge werden Abkommen, Übereinkommen oder Konventionen genannt. Die darin enthaltenen Forderungen sind für jeden Staat, der den Vertrag ratifiziert hat, rechtlich verbindlich.

 
Die Durchsetzung von Menschenrechten

Viele völkerrechtliche Verträge sind mit einem Monitoring-Mechanismus ausgestattet, der die Einhaltung der im Vertrag festgehaltenen Forderungen überwacht.

Als einziger Kontinent geht Europa sogar noch einen Schritt weiter: Die Mitgliedstaaten des Europarats lassen die Umsetzung der Europäischen Menschenrechtkonvention (EMRK) nicht nur überwachen, sondern haben mit dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) auch ein Gericht geschaffen, bei welchem Verletzungen eingeklagt werden können.

 
Kritiker der Menschenrechte

Menschenrechte basieren auf der Gleichheit aller Menschen. Dadurch beschneiden sie automatisch die Macht Einzelner oder bestimmter Gruppen. Kritiker der Menschenrechte sind daher einerseits Vertreter von Ideologien wie z.B. Rassismus, aggressiver Nationalismus, politischer Extremismus oder religiöser Fundamentalismus, welche die Gleichheit aller Menschen grundsätzlich ablehnen. Andererseits werden die Menschenrechte auch von denjenigen bekämpft, deren persönliche Macht durch sie beschnitten wird, und die sich durch den Menschenrechtsschutz an der Durchsetzung ihrer Eigeninteressen gehindert sehen.

 
Kritik an den Menschenrechten

Hauptkritikpunkt am Menschenrechtsschutz ist seine – vermeintliche – Wirkungslosigkeit.

Dieser Vorwurf mag angesichts der Menschenrechtsverletzungen, die jeden Tag überall auf der Welt begangen werden, berechtigt scheinen. Es gilt jedoch Folgendes zu bedenken:

Menschenrechtsentwicklung liefert keine sofortigen Resultate, sondern braucht Zeit und Geduld. Menschenrechte müssen zuerst definiert und ihr Schutz anschliessend durch rechtliche Normen gesetzlich verankert werden. Dieser Prozess ist anspruchsvoll und langwierig. Ist er jedoch vollzogen, macht er Missstände, die bis dahin dem Schicksal, der Kultur oder Tradition zugeschrieben, und damit von der Gesellschaft übergangen worden waren, sichtbar und benennbar.

Menschenrechtsverletzungen sind also nicht primär ein Zeichen für die Wirkungslosigkeit des Menschenrechtsschutzes, sondern dafür, dass ein solcher bereits in irgend einer Form existiert – und dies ist ein erster Schritt auf einem wenn auch unter Umständen langen Weg in eine bessere Zukunft.

 

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Illustration: Jean-Jacques-François Le Barbier; Foto EGMR © Reuters

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