Überwachung der Gerichtsurteile

Die Urteile des Gerichtshofs

Stellt der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) eine Verletzung der in der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) festgelegten Menschenrechte fest, ist der betroffene Staat verpflichtet

  • den Kläger gemäss den Weisungen des Gerichtshofs zu entschädigen
  • die Folgen der Verletzung zu beseitigen
  • dafür zu sorgen, dass sich derartige Verletzungen in Zukunft nicht wiederholen
  • das Urteil in seinen nationalen juristischen Fachjournalen zu publizieren

Die Überwachung der Umsetzung der Urteile

Das Ministerkomitee als Entscheidungsorgan des Europarats überwacht die Umsetzung der Urteile des Gerichtshofs: Es sorgt nicht nur dafür, dass eine allfällig angeordnete Entschädigungszahlung geleistet wird, sondern sucht auch gemeinsam mit dem betroffenen Staat geeignete Wege, um den übrigen Forderungen des Gerichtshofs nachzukommen. Besonders anspruchsvoll kann die Verpflichtung sein, die Folgen einer Verletzung der Menschenrechte zu beseitigen sowie deren Wiederholung zu verhindern. Sie kann eine Anpassung der nationalen Gesetzgebung des betroffenen Staats notwendig machen, und dann dauert es eine ganze Weile, bis ein Urteil gänzlich umgesetzt ist.

Druckmittel

Wenn ein Staat sich weigert, ein Urteil umzusetzen, stehen dem Ministerkomitee einige Druckmittel zur Verfügung, nämlich multilaterale Peer-Pressure, bilateraler Druck durch die Mitgliedstaaten untereinander, die Publikation von Listen aller hängiger Verfahren des betreffenden Mitgliedstaates und – als letzte Möglichkeit – die Drohung mit dem Ausschluss des betreffenden Mitgliedstaates aus dem Europarat.

Bei diesen Druckmitteln handelt es sich lediglich um “soft measures”. Da sie jdeoch das Potenzial beinhalten, zum Gesichtsverlust eines Staates beizutragen, zeigen sie meistens dennoch Wirkung.

 

Video-Clip über die Überwachung der Umsetzung der Gerichtsurteile:

_
Video © CoE