Die Ständige Vertretung

Das Ministerkomitee des Europarats tritt nur einmal pro Jahr zu einer Plenarsitzung zusammen. Während des übrigen Arbeitsjahres werden die Aussenministerinnen und Aussenminister – die gemeinsam das Ministerkomitee bilden – durch ihre Botschafterinnen und Botschafter vor Ort vertreten.

Diese Botschafterinnen und Botschafter werden daher als Ständige Vertreter bezeichnet und die Botschaften der Europarat-Mitgliedstaaten in Strassburg als Ständige Vertretungen.

Die Ständige Vertretung ist das Bindeglied zwischen der Regierung des jeweiligen Mitgliedstaat und dem Europarat und umfasst in der Regel neben dem Botschafter einige Diplomaten sowie administratives Personal.

Die Ständige Vertretung befindet sich auf dem Hoheitsgebiet des Sitzstaates einer Organisation – im Fall des Europarats ist dies Frankreich – und ihr Status entspricht demjenigen einer Botschaft. Da sie ihre Arbeit jedoch im Rahmen einer Internationalen Regierungsorganisation leisten, wird die Bezeichnung Ständige Vertretung verwendet, und der sie leitende Ständige Vertreter ist nicht bei Frankreich, sondern beim Europarat akkreditiert.

 

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Foto @ Stéfanie Trautweiler

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