Abkommen über Sport (EPAS)

Der Europarat und Sport

Der Europarat sieht Sport als wichtigen Integrations-Faktor, der sozialen Zusammenhalt, Toleranz und gegenseitiges Verständnis fördert und dadurch im Einklang mit den Grundwerten des EuroparatsMenschenrechte, Demokratie und Rechtsstaatlichkeit – steht. Mit der Absicht, Sport als wichtigen sozialen, gesundheitlichen und wirtschaftlichen Faktor in Europa gezielt zu fördern, hat der Europarat im Lauf der Zeit mehrere Chartas, Konventionen und Abkommen geschaffen:

Europäische Sport für Alle Charta

Die Europäische Sport für Alle Charta wurde 1976 vom Europarat verabschiedet. Sie bildet die Basis für eine gesamteuropäische Sportpolitik, welche auf der Überzeugung beruht, dass die im Sport vertretenen Ideale mit denjenigen des Europarats übereinstimmen.

Europäische Sport Charta

Basierend auf den Prinzipien der Europäischen Sport für Alle Charta verabschiedete der Europarat 1992 die Europäische Sport Charta. Die im Jahr 2001 überarbeitete Charta stellt der europäischen Sportpolitik ein Rahmenkonzept zur Verfügung; legt die Bedingungen für eine erfolgreiche Gestaltung von Sportpolitik fest und bietet Richtlinien für eine sinnvolle Arbeitsteilung zwischen privaten Initiativen und solchen der öffentlichen Hand.

Ab 2018 wurde die Europäische Sport Charta erneut überarbeitet, und 2021 verabschiedete das Ministerkomitee des Europarats die revidierte Fassung. Sie enthält eine kritische Einschätzung der Entwicklungen im Sport während der vergangenen 20 Jahre und verweist auf eine Reihe von Wettkampf-Prinzipien. Ausserdem betont sie die Werte, die allen Sportaktivitäten zugrunde liegen sollten, und für die der Sport steht, nämlich Menschenrechte, Integrität und Nachhaltigkeit.

Kodex über Ethik im Sport

Der Kodex über Ethik im Sport wurde vom Europarat 1992 als Ergänzung zur Europäischen Sport Charta verabschiedet. Der Kodex gründet auf der Überzeugung, dass Fairplay kein optionales Element, sondern eine Grundsatzverpflichtung und als solche die Basis für jede Art von Freizeit- und Wettkampfsport, Sportpolitik und Sportmanagement sein muss. Die Regierungen der Mitgliedstaaten verpflichten sich, ihren Bürgerinnen und Bürgern die Möglichkeit zu bieten, Sport auszuüben. Sport muss gesund, sicher, fair und tolerant sein; hohen ethischen Erwartungen gerecht werden; den Sporttreibenden die Möglichkeit zur Selbstverwirklichung bieten; rücksichtsvoll mit der Umwelt umgehen; die Menschenwürde der Beteiligten achten und sie vor Ausbeutung schützen.

 
Erweitertes Teilabkommen über Sport (EPAS)

epasAuf der Grundlage der bereits erarbeiteten Normen des Europarats wurde 2007 das Erweiterte Teilabkommen über Sport geschaffen. Das Ziel des Abkommens besteht darin, der Europäischen Zusammenarbeit im Sport neue Impulse zu verleihen; den Herausforderungen, welchen sich der Sport auf europäischer Ebene stellen muss, wirkungsvoll zu begegnen; Sport insgesamt gesünder und fairer zu gestalten sowie sicherzustellen, dass er die an ihn gestellten, hohen ethischen Anforderungen erfüllt.

EPAS:

  • entwickelt Richtlinien und internationale Normen, überwacht deren Umsetzung und ist den Mitgliedstaaten beim Ausbau ihrer diesbezüglichen Leistungsfähigkeit behilflich
  • organisiert Ministerkonferenzen, bei denen die Sportminister drängende Fragen klären- und gemeinsam wichtige Entscheidungen fällen können
  • bietet den Regierungsstellen seiner Mitgliedstaaten eine Plattform für den Austausch
  • fördert den Dialog zwischen Regierungsstellen, Sportverbänden und NGOs und hilft ihnen mit seinem Know-how bei der Sportförderung
  • veranstaltet internationale Konferenzen zu unterschiedlichen Themen im Zusammenhang mit Sport
  • veröffentlicht Handbücher, Leitfäden und Untersuchungen zum Thema Sport und Sportpolitik

Partner von EPAS

EPAS arbeitet eng mit verschiedenen institutionellen Partnern sowie internationalen Organisationen zusammen, so zum Beispiel mit der Sport Unit der Europäischen Kommission; der UNESCO; des UNO-Büros für Drogen- und Verbrechensbekämpfung (UNODC) und INTERPOL.

Struktur von EPAS

epas structureVerwaltungsrat (und Sekretariat)

Der Verwaltungsrat ist verantwortlich für die Umsetzung aller dem EPAS zugewiesenen Aufgaben: Er entscheidet über Pilotprojekte und budgetiert diese; verabschiedet das provisorische Aktivitätsprogramm und überwacht seine Umsetzung; verwaltet die Mittel von EPAS und verfasst einen Jahresbericht über die Aktivitäten zuhanden des Ministerkomitees des Europarats.

Ein Sekretariat leistet administrative und organisatorische Unterstützung.

Jeder EPAS-Mitgliedstaat entsendet einen Vertreter in den Verwaltungsrat. Die Vereinigung Europäischer Fussballverbände (UEFA) und die Europäische Nicht-Regierungsorganisation für Sport (ENGSO) sind ebenfalls vertreten, haben jedoch kein Stimmrecht.

Beratender Ausschuss

Wie sein Name sagt, berät dieser Ausschuss den Verwaltungsrat bei seinen Entscheidungen sowie in Bezug auf die Gestaltung des Aktivitätsprogramms. Mitglied im Beratenden Ausschuss sind zur Zeit mehr als 30 internationale Sportverbände sowie NGOs und internationale Organisationen.

Gesetzlicher Ausschuss

Der Gesetzliche Ausschuss bestimmt die Mitgliederbeiträge der EPAS-Mitgliedstaaten, verabschiedet das Budget und ist für die Rechnungsprüfung verantwortlich. Mitgliedstaaten des Europarats, die gleichzeitig auch Mitglied im EPAS sind, entsenden ihre Vertreter im Ministerkomitee in den Ausschuss, während EPAS-Mitgliedstaaten, die nicht Mitglied im Europarat sind, spezielle Vertreter ernennen.

 
Sport Konventionen

Im Zusammenhang mit Sport kommt es immer wieder zu schwerwiegenden Verstössen gegen die Menschenrechte, hauptsächlich in den Bereichen Gewalt, Doping und Korruption. Um diese Verstösse wirksam zu bekämpfen, hat der Europarat mehrere Konventionen ausgearbeitet:

 

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Foto © Blick; Illustrationen Europarat