Antifolterkonvention – und CPT

 
Folter gehört zu den schwerwiegendsten Menschenrechtsverletzungen, die es gibt. Aus diesem Grund wurde sie durch Abkommen Internationaler Regierungsorganisationen wie den Vereinten Nationen (UNO) verboten und ist weltweit geächtet.

Auch in der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) des Europarats von 1950 findet sich gleich zu Anfang ein entsprechendes Verbot. Artikel 3 lautet: „Niemand darf der Folter oder unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung oder Strafe unterworfen werden.“

 
Europäische Konvention zur Verhütung von Folter und unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung oder Strafe

40 Jahre später wurde den Mitgliedstaaten des Europarats bewusst, dass ein Europa frei von Folter mit Hilfe von regelmässigen Kontrollen eher zur erreichen sein würde. Daher entwarfen sie das Europäische Übereinkommen gegen Folter und unmenschliche oder erniedrigende Behandlung oder Strafe (SEV-Nr. 126).

Dieses Übereinkommen dient der Schaffung eines Monitoring-Mechanismus namens Europäischer Ausschuss zur Verhütung von Folter und unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung oder Strafe.

Das Übereinkommen trat 1989 in Kraft und wurde von allen Mitgliedstaaten des Europarats ratifiziert. Auf Einladung des Ministerkomitees steht es auch Nicht-Mitgliedstaaten des Europarats offen.
 
 
Der Europäische Ausschuss zur Verhütung von Folter und unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung oder Strafe (CPT)
 
Der Europäische Ausschuss zur Verhütung von Folter und unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung oder Strafe ist besser bekannt unter der Abkürzung CPT (European Committee for the Prevention of Torture and Inhuman or Degrading Treatment or Punishment).

 
Aufgabe

Menschen, die in Verwahrung genommen werden, sehen sich einem übermächtigen Staatsapparat ausgeliefert. Daher hat das CPT die Aufgabe, Orte zu besuchen, an denen Menschen verwahrt werden, um herauszufinden, wie diese dort behandelt werden. Solche Orte sind zum Beispiel Gefängnisse, Jugendhaftanstalten, Polizeistationen, Ausschaffungszentren, Psychiatrische Kliniken oder Soziale Wohnheime. Anschliessend hält das CPT seine Erkenntnisse in einem Bericht zuhanden des betroffenen Mitgliedstaates fest und ergänzt ihn mit Empfehlungen, wie die Situation verbessert werden könnte.

 
Expertinnen und Experten

Das CPT ist ein Experten-Ausschuss, gebildet von je einer Vertreterin oder einem Vertreter pro Mitgliedstaat. Die Mitglieder werden vom Ministerkomitee des Europarats aus einem Dreiervorschlag für eine Amtszeit von vier Jahren gewählt und können maximal zweimal wiedergewählt werden. Sie sind unabhängig und sollen gemäss dem Übereinkommen von hohem Ansehen sein, für ihre Sachkenntnis auf dem Gebiet der Menschenrechte bekannt sein oder über entsprechende berufliche Erfahrung verfügen. Typischerweise arbeiten CPT-Mitglieder zum Beispiel als Gefängnis-Ärzte, Psychiater, Kriminologen, Strafrechtsprofessoren, Anwälte, Richter, Polizeibeamte, Soziologen, Sozialarbeiter oder Psychologen.
 
 
Bureau und Sekretariat

Die CPT-Mitglieder wählen aus ihrer Mitte einen Präsidenten und zwei Vize-Präsidenten für eine Amtszeit von je zwei Jahren bei maximal zwei Amtszeiten. Gemeinsam bilden diese das sogenannte Bureau, also das Leitungsgremium von CPT, leiten die Sitzungen und steuern die Arbeit des Komitees. Unterstützt werden sie von einem Sekretariat unter der Leitung eines Executive Secretary.
 

Länderbesuche

Das CPT besucht periodisch alle Mitgliedstaaten, kann bei Bedarf jedoch auch Ad hoc-Besuche zwischen diesen Besuchen ansetzen.

Alle Besuche werden dem betroffenen Mitgliedstaat angekündigt, und dieser ist verpflichtet, den Vertretern von CPT jederzeit uneingeschränkten Zugang zu sämtlichen Institutionen zu gewähren, in denen Personen festgehalten werden. Während die periodischen Besuche ein Jahr vorher ohne genaue Datumsangaben öffentlich angekündigt werden, wird die Öffentlichkeit über Ad-hoc-Besuche erst im Nachhinein orientiert.  

Während ihrer Besuche machen sich die CPT-Experten ein Bild von den Bedingungen vor Ort. Ausserdem führen sie auf vertraulicher Ebene intensive Gespräche mit Inhaftierten und Insassen, Behörden, Nichtregierungsorganisationen (NGOs) und anderen Vertretern der Zivilgesellschaft.

 
Länderberichte

Im Anschluss an jeden Besuch hält das CPT die Ergebnisse seiner Untersuchungen in einem vertraulichen Länderbericht zuhanden des betroffenen Mitgliedstaates fest. Da das CPT wie jeder Monitoring-Mechanismus des Europarats darauf ausgerichtet ist, Menschenrechtsverletzungen vorzubeugen, wird der Bericht durch Empfehlungen zur Verbesserung der Situation ergänzt. Anschliessend ist der Mitgliedstaat aufgefordert, ausführlich schriftlich Stellung zu diesem Bericht zu nehmen. Liegt beides vor, wirkt das CPT in einem vertraulichen Dialog mit dem Mitgliedstaat auf die Umsetzung seiner Empfehlungen hin.

Die Mitgliedstaaten des Europarats sind nicht dazu verpflichtet, die CPT-Berichte zu veröffentlichen. Nur auf ihren ausdrücklichen Wunsch hin kann der Bericht – mit oder ohne Stellungnahme – überhaupt veröffentlicht werden. Allerdings bilden nicht veröffentlichte Berichte inzwischen die Ausnahme.  

Wenn ein Mitgliedstaat die Zusammenarbeit verweigert, oder es trotz aller Empfehlungen ablehnt, einen bestehenden Missstand zu beheben, kann das CPT eine entsprechende Stellungnahme veröffentlichen.
 
 
Publikationen

Jedes Jahr verfasst das CPT einen vielbeachteten Jahresbericht über seine gesamten Aktivitäten zuhanden des Ministerkomitees. Dieser wird vom Europarat publiziert und steht der Öffentlichkeit zur Verfügung.

Ausserdem publiziert das CPT Factsheets zu aktuellen Themen wie Einwanderungshaft; Gefangenentransporte oder Frauen in Haft, und es veröffentlicht Checklisten zu seiner Arbeit wie zum Beispiel die Checkliste zur Überprüfung einer Gefängnis-Krankenstation durch einen CPT-Arzt; oder die Checkliste für den Besuch von Sozialen Wohnheimen, in denen Menschen ihre Freiheit entzogen wird.

 

 
Offizieller TV-Spot des Europarats:


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Foto 1 © Europe’s Human Rights Watchdog; Foto 2 © CoE