Menschenrechts-Kommissar

Der Menschenrechtskommissar des Europarats

Die Schaffung des Amts eines Menschenrechtskommissars geht auf einen Beschluss des Ministerkomitees von 1999 zurück. Als unabhängige Instanz setzt er sich in den 46 Mitgliedstaaten des Europarats für den Schutz der Menschenrechte und die Sensibilisierung der Öffentlichkeit für sie ein.

Der Kommissar trifft sich mit führenden Politikern, nimmt an Roundtable Gesprächen teil und macht sich auf seinen Reisen in den Mitgliedstaaten im Gespräch mit diversen Stakeholdern, NGOs und Vertretern der Zivilgesellschaft ein Bild der Situation vor Ort.

Er wirkt als Berater in Fragen zu den Menschenrechten, weist auf mögliche Mängel in Gesetzgebung und Praxis hin und unterstützt die Mitgliedstaaten bei der Umsetzung der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK).
 
Ausserdem informiert er das Ministerkomitee regelmässig mündlich und schriftlich über seine Erkenntnisse und veröffentlicht Länder- und andere Berichte zuhanden der Medien.

Der Menschenrechtskommissar wird von der Parlamentarischen Versammlung des Europarats für eine einmalige Amtszeit von sechs Jahren gewählt. Seit April 2024 ist Michael O’Flaherty aus Irland Menschenrechtskommissar des Europarats. Seine Vorgängerinnen und Vorgänger im Amt waren Dunja Mijatović aus Bosnien-Herzegowina (2018-2024), Nils Muižnieks aus Lettland (2012-2018), Thomas Hammarberg aus Schweden (2006-2012) und Alvaro Gil-Robles aus Spanien (1999-2006).


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Foto © CoE


Der Europarat in Kürze

Zweck:  Förderung von Menschenrechten, Demokratie und Rechtstaatlichkeit

Juristische Form:  Internationale Regierungsorganisation

Gründungsjahr:  1949

Mitgliedstaaten:  46

Sitz:  Strassburg/Frankreich

Arbeitssprachen:  EN, FR

Generalsekretär: Alain Berset

Entscheidungsorgan:  Ministerkomitee (=Aussenminister der Mitgliedstaaten)

Beratende Organe:  Parlamentarische Versammlung; Kongress der Gemeinden und Regionen Europas; Konferenz der INGO’s; Menschenrechtskommissar

Hauptinstrument:  Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR)

Rechtliche Basis:  Europäische Menschenrechtskonvention (EMRK) plus über 200 Konventionen, Zusatzprotokolle und Teilabkommen

Ordentl. Jahresbudget: € 385mio
(davon Gerichtshof: € 85 mio)

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