Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen – und GREVIO

Gewalt gegen Frauen

Gewalt gegen Frauen ist weitverbreitet – in allen Europarat-Mitgliedstaaten und auf allen Gesellschaftsebenen. Unabhängig davon, ob Gewalt im öffentlichen oder im privaten Raum stattfindet und zu Friedenszeiten oder im Zusammenhang mit kriegerischen Auseinandersetzungen: Jede geschlechtsspezifische Gewalttat, die einer Frau physischen, sexuellen, psychologischen oder wirtschaftlichen Schaden oder Leid zufügt, oder zufügen kann, sowie jede Androhung einer solchen Tat – inklusive Nötigung und willkürlichen Freiheitsentzug – stellt eine Menschenrechtsverletzung und eine Form von Diskriminierung dar.

 
Übereinkommen zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und Häuslicher Gewalt

Violance against WomenMit seinem Übereinkommen zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und Häuslicher Gewalt (SEV-Nr. 210) hat der Europarat einen Meilenstein gesetzt, denn damit schafft erstmals ein internationales Übereinkommen einen gesetzlichen Rahmen, der die Unterzeichnerstaaten dazu verpflichtet, mit entsprechenden gesetzlichen und anderen Massnahmen für den Schutz von Frauen vor jeder Form von Gewalt zu sorgen.

Das Übereinkommen wurde anlässlich der 121. Ministerkonferenz des Europarats am 11. Mai 2011 in Istanbul zur Unterzeichnung aufgelegt und wird daher inoffiziell auch als Istanbul Konvention bezeichnet.

Es trat 2014 in Kraft und verlangt von den Unterzeichnerstaaten

  • Vertreter staatlicher Behörden sowie Privatpersonen daran zu hindern, irgendeine Art von Gewalt gegenüber Frauen auszuüben
  • sicherzustellen, dass die Anwendung von Gewalt weder durch Kultur noch Sitte, Religion, Tradition oder Vorstellungen von “Ehre” gerechtfertigt werden kann
  • Fällen von Gewalt gegenüber Frauen ganzheitlich entgegenzutreten, d.h. entsprechende Vorfälle zu untersuchen, die Täter strafrechtlich zu verfolgen und die Opfer zu entschädigen
  • die Gleichstellung von Frau und Mann in der Verfassung zu verankern und frauendiskriminierende Gesetze und Praktiken abzuschaffen
  • die Gleichstellung von Frau und Mann zu fördern und Frauen generell zu stärken
  • die Zusammenarbeit mit relevanten NGOs und der Zivilgesellschaft zu fördern
  • Strafverfolgungs- und andere Behörden zu unterstützen und die internationale Kooperation zu fördern

Das Übereinkommen enthält konkrete Forderungen wie z.B. die Einrichtung von Gratis-Telefonhotlines, Vermittlungsstellen für Vergewaltigungsopfer und Opfer von sexueller Gewalt, oder eine angemessene Anzahl von Frauenhäusern. Ausserdem werden die Unterzeichnerstaaten u.A. verpflichtet, den Opfern kostenlose Rechtsberatung und juristische Unterstützung zu gewähren; Kinder, die Zeugen von Gewalttaten wurden, zu schützen und ihnen eine altersgerechte psychosoziale Betreuung zu verschaffen sowie bei der Anwendung von Aufenthalts- und Asylgesetzen Fingerspitzengefühl für Geschlechterfragen zu beweisen und die oftmals besondere Situation von Frauen entsprechend zu berücksichtigen.

Im Weiteren fordert das Übereinkommen von den Unterzeichnerstaaten, gewisse Handlungen strafbar zu machen, so zum Beispiel:

  • körperliche, psychische und sexuelle Gewalt, inklusive Vergewaltigung
  • Stalking
  • sexuelle Belästigung
  • Zwangsheirat
  • weibliche Genitalverstümmelung
  • Zwangsabtreibung und Zwangssterilisation

 
Ausschuss der Vertragsparteien

Der Ausschuss der Vertragsparteien besteht aus Vertreterinnen und Vertretern derjenigen Mitgliedstaaten, welche dem Übereinkommen bereits beigetreten sind.

 
Monitoring

Die Einhaltung der im Übereinkommen festgelegten Forderungen wird von einem Monitoring-Mechanismus namens GREVIO (Group of experts on action against violence against women and domestic violence) überprüft. Die mindestens 10 und maximal 15 Mitglieder von GREVIO werden vom Ausschuss der Vertragsparteien für eine Amtszeit von vier Jahren (max. zwei Amtszeiten) gewählt.

 
Evaluationsrunden

Die Expertinnen und Experten von GREVIO führen das Monitoring in Form von Evaluationsrunden durch: Zu Beginn jeder Runde legt GREVIO die spezifischen Bestimmungen fest, aufgrund derer die Evaluation durchgeführt werden soll, und lässt den Mitgliedstaaten einen entsprechenden Fragebogen zukommen. Basierend auf diesem Fragebogen erstatten die Mitgliedstaaten Bericht über die von ihnen getroffenen Massnahmen zur Umsetzung der im Übereinkommen festgelegten Forderungen.

GREVIO prüft diese Berichte, kann dabei zusätzlich jedoch auch Informationen von NGOs, der Zivilgesellschaft sowie nationalen Menschenrechtsorganisationen miteinbeziehen. Sollten die auf diesem Weg beschafften Informationen ungenügend sein, kann GREVIO einen Besuch im betroffenen Land ansetzen.

Bericht

Auf der Grundlage aller erhaltener Informationen entwirft GREVIO einen Bericht, der sowohl eine Beurteilung der Situation als auch Verbesserungsvorschläge enthält. Dieser Berichtsentwurf wird dem betroffenen Land zu einer Stellungnahme übermittelt, welche ihrerseits von GREVIO bei der Verabschiedung des Berichts berücksichtigt wird.

Der verabschiedete Bericht wird dem betroffenen Land sowie dem Ausschuss der Vertragsparteien übergeben, und sowohl der Bericht als auch die Stellungnahme des betroffenen Landes dazu werden veröffentlicht.

 

Kampagne Stop Domestic Violence

Informationen zur Kampagne des Europarats zum Thema Gewalt gegen Frauen finden sich auf dieser Website unter Stop Domestic Violence against Women.

 

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Fotos und Illustration © Sir Robin Photography & Europarat