Antirassismus Kommission ECRI

Europäische Kommission gegen Rassismus und Intoleranz – ECRI

ECRI ist das Hauptinstrument des Europarats zur Bekämpfung aller Formen von Rassismus, Diskriminierung, Fremdenfeindlichkeit, Antisemitismus und Intoleranz.
 
ECRI dient nicht als Monitoring-Mechanismus für eine spezifische Konvention, sondern wurde als eigenständige Kommission geschaffen – gegründet 1993 aufgrund eines Beschlusses der Staats- und Regierungschefs des Europarats am Wiener Gipfeltreffen im selben Jahr.

Als solche war ECRI massgeblich an der Ausarbeitung des Protokolls Nr. 12 zur Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) beteiligt, welches ein grundsätzliches Diskriminierungsverbot enthält.

 
Struktur und Organisation

Jeder Europarat-Mitgliedstaat ernennt einen weiblichen oder männlichen Experten, der jedoch unabhängig arbeitet. Üblicherweise handelt es sich um Juristen, Richter, Journalisten, Professoren, Ombudspersonen und andere ausgewiesene Fachleute in Bezug auf Rassismus, Diskriminierung, Fremdenfeindlichkeit, Antisemitismus und Intoleranz.

Die ECRI-Vertreter werden von der Regierung ihres Herkunftslandes für eine Amtszeit von fünf Jahren ernannt und  können maximal drei Amtszeiten absolvieren. Kandidatinnen oder Kandidaten, die nicht den Vorgaben der ECRI-Satzung entsprechen, können vom Ministerkomitee des Europarats abgelehnt werden.

ECRI tritt dreimal pro Jahr zu einer Plenarsitzung zusammen. Sein Jahresbericht zuhanden des Ministerkomitees gibt Auskunft über die Gesamtheit seiner Aktivitäten und ist öffentlich zugänglich.

Das Bureau bildet den Vorstand von ECRI. Es setzt sich zusammen aus einem Vorsitzenden, zwei Stellvertretenden Vorsitzenden sowie vier Mitgliedern. Das Bureau wird in allen Belangen von einem Sekretariat unter der Leitung eines Geschäftsführenden Sekretärs unterstützt.

 
Aufgaben

Auf der rechtlichen Basis der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) übernimmt ECRI die folgenden Aufgaben:

  • Überprüfen der nationalen Gesetzgebung, Richtlinien und anderen Massnahmen zur Bekämpfung von Rassismus, Diskriminierung, Fremdenfeindlichkeit, Antisemitismus und Intoleranz sowie deren Wirksamkeit
  • Vorschlagen von weiterführenden Massnahmen auf lokaler, nationaler und Europäischer Ebene
  • Ausarbeiten von Grundsatzempfehlungen zuhanden der Mitgliedstaaten
  • Prüfen von relevanten internationalen Rechtsinstrumenten mit Blick auf deren möglichen Ausbau

 
Arbeitsprogramm

ECRI’s Arbeitsprogramm umfasst drei Bereiche:

  • Länderspezifischer Ansatz (country-by-country approach)
  • Bearbeitung allgemeiner Themen
  • Einbezug der Zivilgesellschaft

 
1. Länderspezifischer Ansatz (country-by-country approach)

ECRI überwacht die Situation in Bezug auf Rassismus und Intoleranz in allen Europarat-Mitgliedstaaten mit Hilfe von regelmässigen Monitoring-Besuchen vor Ort: Im Rahmen jeder Monitoring-Runde werden 9-10 Staaten pro Jahr überprüft. Nach fünf Jahren, wenn alle Staaten an der Reihe waren, beginnt ECRI mit einer neuen Runde.


Im Anschluss an jeden seiner Monitoring-Besuche veröffentlicht ECRI einen Länderbericht. Dieser enthält sowohl die gewonnenen Erkenntnisse als auch Empfehlungen an die Adresse des betroffenen Staates, wie die Situation verbessert werden könnte. Die diesen Berichten zugrunde liegenden Informationen stammen aus offiziellen sowie inoffiziellen (und daher vertraulich behandelten) Quellen, wie zum Beispiel:

Die Arbeit von ECRI – samt den Länderbesuchen – basiert auf Zusammenarbeit, Dialog und dem Austausch von Informationen mit den Regierungen der Mitgliedstaaten. ECRI hat nämlich nicht zum Ziel, die Mitgliedstaaten zu verurteilen, sondern ihnen bei ihren Bemühungen bei der Bekämpfung von Rassismus und Intoleranz behilflich zu sein.

Diese Tatsache spiegelt sich in der in den Länderberichten enthaltenen, konstruktiven Kritik. Ausserdem werden die Länderberichte vor ihrer Veröffentlichung der Regierung des betroffenen Staates vorgelegt, um allfällige technische Fehler zu vermeiden. Und sollte eine Regierung dies als notwendig erachten, wird ihre Sichtweise der Dinge dem Länderbericht beigefügt.

Zur Zeit befindet sich ECRI in der 6. Monitoring-Runde. Diese begann 2019 und dauert bis 2024.

 
2. Bearbeitung allgemeiner Themen

Die Bearbeitung allgemeiner Themen besteht für ECRI hauptsächlich aus der Ausarbeitung von Grundsatzempfehlungen. Diese General Policy Recommendations richten sich an die Regierungen aller Mitgliedstaaten und enthalten allgemeine Richtlinien zuhanden der nationalen Gesetzgeber und Politstrategen.

Bis heute hat ECRI 16 Grundsatzempfehlungen zu folgenden Themen veröffentlicht: Antisemitismus; Rassismus und Intoleranz gegenüber Muslimen oder Roma; Rassismus und Diskriminierung in der Polizeiarbeit, im Sport, im Arbeitsumfeld, im Schulalltag oder beim Kampf gegen Terrorismus; die Verbreitung von rassistischem, fremdenfeindlichen oder antisemitischem Material durch das Internet; Kampf gegen Hassrede; Schutz illegaler Einwanderer vor Diskriminierung.

 
3. Einbezug der Zivilgesellschaft

Rassismus und Intoleranz können nur unter Einbezug einer ganzen Gesellschaft wirkungsvoll bekämpf werden. Mit dem Ziel, die unterschiedlichsten Gesellschaftsbereiche in den interkulturellen Dialog miteinzubeziehen, arbeitet ECRI eng mit Nichtregierungsorganisationen (NGOs), Jugendorganisationen und anderen Vertretern der Zivilgesellschaft zusammen.

Um dECRIen Dialog sowie den gegenseitigen Respekt in den Gesellschaften zu fördern, hat ECRI die Ständige Arbeitsgruppe für den Kontakt mit der Zivilgesellschaft und Fachgruppen ins Leben gerufen. Die Arbeitsgruppe organisiert Gespräche am runden Tisch, Seminare, Konferenzen sowie Kampagnen und Informationsanlässe.

 
Internationale Zusammenarbeit

Mit dem Ziel, Rassismus und Intoleranz flächendeckend zu bekämpfen, arbeitet ECRI nicht nur mit NGOs und anderen Vertretern der Zivilgesellschaft zusammen, sondern auch mit verschiedenen Fachgremien anderer internationaler Regierungsorganisationen, so zum Beispiel mit

  • dem UNO-Sonderberichterstatter über Gegenwartsformen von Rassismus, Rassendiskriminierung, Fremdenfeindlichkeit und damit zusammenhängender Intoleranz
  • der Grundrechteagentur (FRA) der Europäischen Union (EU)
  • dem Büro für Demokratische Institutionen und Menschenrechte (ODIHR) der Organisation für Zusammenarbeit und Kooperation in Europa (OSZE)

 

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Grafik © CoE; Foto © Europe’s Human Rights Watchdog