Konvention gegen Menschenhandel – und GRETA

Menschenhandel und Moderne Sklaverei

Die meisten Menschen in Europa sind der Überzeugung, dass Menschenhandel einer unrühmlichen Vergangenheit angehöre.

Leider ist er jedoch bis heute eine Realität und weltweit ein Milliardengeschäft: Allein in Europa werden jährlich Tausende von Männern, Frauen und Kindern wie eine x-beliebige Ware gehandelt.

Mit falschen Versprechungen in Bezug auf eine Ausbildung oder Arbeitsstelle im eigenen oder in einem anderen Land werden sie geködert. Sie verlassen ihr Zuhause und ihre Familie – nur um danach sexuell ausgebeutet zu werden, oder unter zum Teil unmenschlichen Bedingungen Zwangsarbeit in Industrie, Landwirtschaft oder Privathaushalten zu leisten.

 
Konvention zur Bekämpfung des Menschenhandels und GRETA

Der Europarat hat mit seiner Konvention zur Bekämpfung des Menschenhandels (SEV Nr. 197) das erste rechtlich verbindliche Instrument in Europa geschaffen, um dieses Problem flächendeckend zu bekämpfen. Die Konvention trat 2008 in Kraft und steht auch Nicht-Mitgliedstaaten des Europarats offen.

Die Vertragsstaaten der Konvention gehen eine dreifache Verpflichtung ein:

  • Menschenhandel verhindern
  • Rechte der Opfer schützen
  • Täter strafrechtlich verfolgen


Monitoring

2009 wurde GRETA (Group of Experts on Action against Trafficking in Human Beings) geschaffen. GRETA besteht aus maximal 15 unabhängigen Experten, welche verantwortlich sind für das Monitoring der Situation vor Ort und mit ihrem Know-How die Regierungen der Unterzeichnerstaaten bei deren Bemühungen im Kampf gegen den Menschenhandel unterstützen.

GRETA besucht regelmässig jeden einzelnen Unterzeichnerstaat und überprüft die Umsetzung der in der Konvention festgelegten Massnahmen. Nach jedem Besuch veröffentlicht GRETA einen Länderbericht, und die Regierung des entsprechenden Landes ist dazu aufgefordert, diesen Bericht zu kommentieren. Anschliessend werden Bericht samt Regierungskommentar vom Europarat veröffentlicht.

Vertreter des Ministerkomitees des Europarats sowie solche der Vertragsparteien, die nicht Europarat-Mitgliedstaaten sind, bilden gemeinsam den Ausschuss der Parteien. Dieser Ausschuss arbeitet aufgrund der von GRETA erstellten Länderberichte Empfehlungen aus. Auch zu diesen Empfehlungen kann die Regierung des entsprechenden Mitgliedstaats schriftlich Stellung nehmen.

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Photos: Fresh meat © Terre des Femmes; Not for sale © Europe’s Human Rights WatchdogImage