Europarat

Internationale Regierungsorganisationen

Internationale Regierungsorganisationen sind politische Institutionen, die sich mit einem bestimmten Thema befassen. Ihre Mitglieder sind Staaten, welche der Überzeugung sind, dass bestimmte gesellschaftliche Herausforderungen gemeinsam besser und rascher zu meistern seien als im Alleingang.

 
Der Europarat – eine Internationale Regierungsorganisation zum Schutz der Menschenrechte

Der Europarat ist die älteste Internationale Regierungsorganisation Europas. Er wurde 1949 gegründet und hat seinen Sitz in Strassburg/Frankreich. Seine Arbeitssprachen sind Englisch und Französisch.

Der Europarat befasst sich mit dem Schutz und der Förderung von drei Grundwerten, nämlich Menschenrechte, Demokratie und Rechtsstaatlichkeit. Aus diesem Grund nannte ihn Konrad Adenauer das “europäische Gewissen”.

Der Aufbau demokratischer und rechtsstaatlicher Strukturen und einer entsprechenden politischen Kultur braucht Zeit und Geduld, denn die Verankerung der diesen Strukturen zu Grunde liegenden Werte und Verhaltensweisen in der Bevölkerung dauert oft mehrere Generationen. Aus diesem Grund wird der Europarat auch als Europas “Schule der Demokratie” bezeichnet.

 
Mitgliedstaaten

Zu den zurzeit 46 Mitgliedstaaten des Europarats gehören sowohl alle Länder des geographischen Europa-Kerngebiets als auch Länder aus der Peripherie des Kontinents wie die Türkei oder Aserbaidschan. Weissrussland konnte bis anhin wegen anhaltender schwerer Menschenrechtsverletzungen nicht aufgenommen werden; die Russische Föderation wurde aufgrund ihrer Kriegshandlungen in der Ukraine nach 26-jähriger Mitgliedschaft im März 2022 vom Europarat ausgeschlossen. Alle Mitgliedstaaten sind gleichberechtigt und verfügen bei allfälligen Abstimmungen über je eine Stimme. Sie präsidieren das Ministerkomitee als Entscheidungsorgan der Organisation im Turnus während jeweils sechs Monaten.

 
Struktur

Neben dem Ministerkomitee als Entscheidungsorgan verfügt der Europarat über mehrere beratende Organe: Die Parlamentarische Versammlung wird durch gewählte Mitglieder der nationalen Parlamente aller Mitgliedstaaten gebildet und gilt als Motor des Europarats. Die Vertreter des Kongresses der Gemeinden und Regionen Europas sind in ihren jeweiligen Herkunftsländern gewählte Mitglieder regionaler oder lokaler politischer Gremien. Die Konferenz der Internationalen Nicht-Regierungsorganisationen vereinigt über 400 Organisationen (INGOs) aus allen Bereichen der Zivilgesellschaft. Der Menschenrechtskommissar setzt sich als unabhängige Instanz für den Schutz der Menschrechte in allen Mitgliedstaaten ein. Unter der Leitung eines Generalsekretärs koordiniert ein Sekretariat mit ca. 2’500 zum Teil hochspezialisierten Fachkräften aus allen Mitgliedstaaten sämtliche Aktivitäten des Europarats.

 
Die Europäische Menschenrechtskonvention (EMRK)

Die Europäische Menschenrechtskonvention (EMRK) ist der wichtigste völkerrechtliche Vertrag des Europarats. Sie trat 1953 in Kraft und schützt die Menschenrechte und Grundfreiheiten aller Menschen in seinen Mitgliedstaaten. Sämtliche Mitgliedstaaten des Europarats haben die EMRK ratifiziert und sind somit rechtlich an die in ihr festgelegten Bestimmungen gebunden. Die EMRK ist weltweit ein einmaliges Instrument und eine der wichtigsten zivilisatorischen Errungenschaften Europas nach dem Zweiten Weltkrieg.

 
Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR)

Damit Verletzungen der in der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) festgehaltenen Verpflichtungen auch einklagbar sind, schuf der Europarat 1959 den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR): Jeder Mensch in einem Europarat-Mitgliedstaat kann sich nach Ausschöpfung der nationalen Rechtsmittel an den Gerichtshof wenden, wenn er der Meinung ist, seine Menschenrechte seien vom Staat verletzt worden.

 
Weitere Instrumente

Um seine Grundwerte zu schützen und zu fördern, hat der Europarat mehr als 200 Konventionen & Monitoring-Mechanismen, Teilabkommen und sonstige Instrumente geschaffen. Ausserdem leistet er Öffentlichkeitsarbeit mit Hilfe von Kampagnen, Aktionen, Informationsdokumenten und sonstigen Aktivitäten und stellt seinen Mitgliedstaaten sowie deren Bevölkerung Gesprächsplattformen zur Verfügung.

 
Budget und Finanzierung

Das ordentliche Jahresbudget des Europarats für das Jahr 2024 beträgt € 299 Millionen. Dieser Betrag wird von den Mitgliedstaaten aufgebracht. Die Jahresbeiträge der einzelnen Staaten werden aufgrund einer Formel berechnet, welche die Bevölkerungszahl und das Bruttoinlandsprodukt berücksichtigt. Die grössten Beitragszahler sind Deutschland, Frankreich, Italien und das Vereinigte Königreich.

 
Der Europarat und die Europäische Union (EU)

Der Europarat hat nichts mit der Europäischen Union zu tun: Die EU ist ein Staatenverbund mit 27 Mitgliedstaaten und besteht in ihrer heutigen Form seit 1993. Das Europäische Parlament der EU tagt unter anderem ebenfalls in Strassburg.

 

 

Website des Europarats: www.coe.int


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Foto © Europe’s Human Rights Watchdog

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