Impressum

 

Disclaimer: Europe’s Human Rights Watchdog ist eine private Webseite. Ihre Informationsinhalte ergeben sich aus meinen persönlichen Fragen zum Europarat. Sie sind in möglichst verständlicher Sprache verfasst und werden immer wieder aktualisiert, ergänzt und thematisch ausgebaut. Alle Informationen entsprechen gemäss meinem Wissen den Tatsachen, sind jedoch subjektiv ausgewählt und erheben keinerlei Anspruch auf Vollständigkeit.
Copyright Texte: Stéfanie Trautweiler; Copyright Bilder: Gemäss Angaben

 
 

Der Europarat in Kürze

Zweck:  Förderung von Menschenrechten, Demokratie und Rechtstaatlichkeit

Juristische Form:  Internationale Regierungsorganisation

Gründungsjahr:  1949

Mitgliedstaaten:  46

Sitz:  Strassburg/Frankreich

Arbeitssprachen:  EN, FR

Generalsekretär: Alain Berset

Entscheidungsorgan:  Ministerkomitee (=Aussenminister der Mitgliedstaaten)

Beratende Organe:  Parlamentarische Versammlung; Kongress der Gemeinden und Regionen Europas; Konferenz der INGO’s; Menschenrechtskommissar

Hauptinstrument:  Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR)

Rechtliche Basis:  Europäische Menschenrechtskonvention (EMRK) plus über 200 Konventionen, Zusatzprotokolle und Teilabkommen

Ordentl. Jahresbudget: € 385mio
(davon Gerichtshof: € 85 mio)

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