Am Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) vertreten die Richterinnen und Richter nicht die Interessen ihrer Herkunftsländer, sondern diejenigen des Gerichtshofs. Bei jedem Fall, der in der Kleinen Kammer mit 7 Richtern oder der Grossen Kammer mit 17 Richtern verhandelt wird, ist die Richterin/der Richter aus dem betroffenen Staat Teil der Kammer.
Am Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) vertreten die Richterinnen und Richter nicht die Interessen ihrer Herkunftsländer, sondern diejenigen des Gerichtshofs. Bei jedem Fall, der in der Kleinen Kammer mit 7 Richtern oder der Grossen Kammer mit 17 Richtern verhandelt wird, ist die Richterin/der Richter aus dem betroffenen Staat Teil der Kammer.