Kampf gegen die Todesstrafe

Die Todesstrafe steht in krassem Widerspruch zu den Grundwerten des Europarats und verletzt Artikel 2 (Recht auf Leben) und Artikel 3 (Verbot der Folter) der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK).

Langjährige Erfahrung zeigt, dass die abschreckende Wirkung der Todesstrafe nicht stärker ist als diejenige anderer Strafformen. Sie wird jedoch überproportional häufig eingesetzt gegen Arme, Angehörige von Minderheiten oder politische Gegner. Zudem besteht grundsätzlich die Gefahr, unschuldige Angeklagte zu ermorden.

Der Europarat setzt sich seit vielen Jahrzehnten dafür ein, die Todesstrafe – auch ausserhalb Europas – flächendeckend abzuschaffen. Dank seiner Bemühungen hat es innerhalb seiner Mitgliedstaaten seit 1997 keine Hinrichtungen mehr gegeben.
 

Offizieller TV-Spot des Europarats:


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Movie © CoE

Der Europarat in Kürze

Zweck:  Förderung von Menschenrechten, Demokratie und Rechtstaatlichkeit

Juristische Form:  Internationale Regierungsorganisation

Gründungsjahr:  1949

Mitgliedstaaten:  46

Sitz:  Strassburg/Frankreich

Arbeitssprachen:  EN, FR

Generalsekretär: Alain Berset

Entscheidungsorgan:  Ministerkomitee (=Aussenminister der Mitgliedstaaten)

Beratende Organe:  Parlamentarische Versammlung; Kongress der Gemeinden und Regionen Europas; Konferenz der INGO’s; Menschenrechtskommissar

Hauptinstrument:  Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR)

Rechtliche Basis:  Europäische Menschenrechtskonvention (EMRK) plus über 200 Konventionen, Zusatzprotokolle und Teilabkommen

Ordentl. Jahresbudget: € 385mio
(davon Gerichtshof: € 85 mio)

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