Sekretariat

Das Sekretariat des Europarats

 

Im Auftrag des Ministerkomitees und unter der Ägide der diversen Organe des Europarats erarbeiten, organisieren, koordinieren und leiten mehr als 2’500 zum Teil hochspezialisierte Fachkräfte aus allen Mitgliedstaaten und aus den unterschiedlichsten Fachgebieten sämtliche Aktivitäten der Organisation.

Die drei thematisch aufgeteilten Generaldirektionen sind die

  1. Generaldirektion I (Menschenrechte und Rechtsstaatlichkeit)
  2. Generaldirektion II (Demokratie)
  3. Generaldirektion DGA (Administration)

Die Ständigen Vertreter im Ministerkomitee und die ihnen unterstellten Diplomaten sind jeweils nur einige Jahre in Strassburg tätig und werden danach auf andere Posten in anderen Ländern versetzt.

Viele der leitenden Funktionen im Sekretariat sind hingegen mit Fachkräften besetzt, die seit Jahrzehnten für den Europarat arbeiten: Sie kennen nicht nur die Organisation in- und auswendig und üben entsprechenden Einfluss auf sie aus, sondern stellen ihr auch ihre umfassenden Kenntnisse zur Verfügung und bilden ihr institutionelles Gedächtnis.

 

Der Generalsekretär des Europarats

Die Generalsekretärin oder der Generalsekretär wird von der Parlamentarischen Versammlung des Europarats (PACE) für eine Amtszeit von jeweils fünf Jahren gewählt (max. zwei Amtszeiten).

Seit September 2024 hat Alain Berset (Schweiz) dieses Amt inne.

Er vertritt den Europarat gegen aussen, steht dem Sekretariat vor und ist im Auftrag des Ministerkomitees verantwortlich für die Leitung und Koordination der Gesamtorganisation, die strategische Planung, die Ausarbeitung des Arbeitsprogramms und den Haushaltsplan.

 

Der Stellvertretende Generalsekretär des Europarats

Der Stellvertretende Generalsekretär des Europarats ist Björn Berge (Norwegen)

Er wurde 2021 von der Parlamentarischen Versammlung des Europarats (PACE) für eine Amtszeit von fünf Jahren gewählt.

 


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Grafik und Fotos © Grafik und Björn Berge: CoE;  © Agora: Europe’s Human Rights Watchdog; © Alain Berset: SP Schweiz

Der Europarat in Kürze

Zweck:  Förderung von Menschenrechten, Demokratie und Rechtstaatlichkeit

Juristische Form:  Internationale Regierungsorganisation

Gründungsjahr:  1949

Mitgliedstaaten:  46

Sitz:  Strassburg/Frankreich

Arbeitssprachen:  EN, FR

Generalsekretär: Alain Berset

Entscheidungsorgan:  Ministerkomitee (=Aussenminister der Mitgliedstaaten)

Beratende Organe:  Parlamentarische Versammlung; Kongress der Gemeinden und Regionen Europas; Konferenz der INGO’s; Menschenrechtskommissar

Hauptinstrument:  Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR)

Rechtliche Basis:  Europäische Menschenrechtskonvention (EMRK) plus über 200 Konventionen, Zusatzprotokolle und Teilabkommen

Ordentl. Jahresbudget: € 385mio
(davon Gerichtshof: € 85 mio)

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