Europarat Teilabkommen

Teilabkommen

Die im Rahmen des Europarats geschaffenen Teilabkommen sind genau genommen keine völkerrechtlichen Verträge, sondern schriftliche Vereinbarungen zwischen mehreren Mitgliedstaaten des Europarats, sich an einem bestimmten konkreten Gemeinschaftsprojekt zu beteiligen.


Erweiterte Teilabkommen

Die Erweiterten Teilabkommen des Europarats stehen nicht nur seinen Mitgliedstaaten offen, sondern allen interessierten Staaten und Regierungsorganisationen, die bereit sind, sich an einem bestimmten Projekt zu beteiligen und die dafür festgelegten rechtlichen Bestimmungen einzuhalten.

Eine komplette Liste aller Teilabkommen des Europarats findet sich auf der Webseite der Organisation.

Der Europarat in Kürze

Zweck:  Förderung von Menschenrechten, Demokratie und Rechtstaatlichkeit

Juristische Form:  Internationale Regierungsorganisation

Gründungsjahr:  1949

Mitgliedstaaten:  46

Sitz:  Strassburg/Frankreich

Arbeitssprachen:  EN, FR

Generalsekretär: Alain Berset

Entscheidungsorgan:  Ministerkomitee (=Aussenminister der Mitgliedstaaten)

Beratende Organe:  Parlamentarische Versammlung; Kongress der Gemeinden und Regionen Europas; Konferenz der INGO’s; Menschenrechtskommissar

Hauptinstrument:  Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR)

Rechtliche Basis:  Europäische Menschenrechtskonvention (EMRK) plus über 200 Konventionen, Zusatzprotokolle und Teilabkommen

Ordentl. Jahresbudget: € 385mio
(davon Gerichtshof: € 85 mio)

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