Grundwerte des Europarats

Der Europarat und alle von ihm geschaffenen Instrumente schützen und fördern drei spezifische Grundwerte:

 

Menschenrechte

Die Menschenrechte, wie sie in der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) festgelegt sind, umfassen verschiedene Rechte und Freiheiten, so zum Beispiel das Recht auf Leben; das Recht auf Freiheit und Sicherheit; das Recht auf ein faires Gerichtsverfahren; das Recht auf Glaubens-, Gewissens- und Religionsfreiheit, oder das Recht auf freie Meinungsäusserung. Die EMRK verbietet auch gewisse Handlungen wie zum Beispiel Folter; Sklaverei und Zwangsarbeit; Strafe ohne Gesetz oder Diskriminierung.

 

Demokratie

Eine Demokratie – und dies sind nur einige Beispiele – basiert auf freien Wahlen, einer pluralistischen Medienlandschaft und einem mit effektiver Macht ausgestatteten Parlament, in dem mehrere Parteien vertreten sind.

 

Rechtsstaatlichkeit

Ein Rechtsstaat zeichnet sich unter anderem dadurch aus, dass ihm eine Verfassung zugrunde liegt, dass er faire Gerichtsverfahren durch Justizbehörden durchführt und dass er gemäss Gesetz und nicht einfach willkürlich straft.


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Grafiken © Europe’s Human Rights Watchdog

Der Europarat in Kürze

Zweck:  Förderung von Menschenrechten, Demokratie und Rechtstaatlichkeit

Juristische Form:  Internationale Regierungsorganisation

Gründungsjahr:  1949

Mitgliedstaaten:  46

Sitz:  Strassburg/Frankreich

Arbeitssprachen:  EN, FR

Generalsekretär: Alain Berset

Entscheidungsorgan:  Ministerkomitee (=Aussenminister der Mitgliedstaaten)

Beratende Organe:  Parlamentarische Versammlung; Kongress der Gemeinden und Regionen Europas; Konferenz der INGO’s; Menschenrechtskommissar

Hauptinstrument:  Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR)

Rechtliche Basis:  Europäische Menschenrechtskonvention (EMRK) plus über 200 Konventionen, Zusatzprotokolle und Teilabkommen

Ordentl. Jahresbudget: € 385mio
(davon Gerichtshof: € 85 mio)

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