Plattformen

Plattformen des Europarats

Der Europarat bietet sowohl seinen Mitgliedstaaten, als auch Minderheitengruppen und anderen Vertretern der Zivilgesellschaft innerhalb der Gesellschaften dieser Mitgliedstaaten regelmässig Gelegenheit, sich auszutauschen.

Zu diesem Zweck unterhält der Europarat Gesprächsplattformen, organisiert Foren und Konferenzen und lädt bei Bedarf auch zu Ad-hoc Meetings ein.

 

 

Der Europarat in Kürze

Zweck:  Förderung von Menschenrechten, Demokratie und Rechtstaatlichkeit

Juristische Form:  Internationale Regierungsorganisation

Gründungsjahr:  1949

Mitgliedstaaten:  46

Sitz:  Strassburg/Frankreich

Arbeitssprachen:  EN, FR

Generalsekretär: Alain Berset

Entscheidungsorgan:  Ministerkomitee (=Aussenminister der Mitgliedstaaten)

Beratende Organe:  Parlamentarische Versammlung; Kongress der Gemeinden und Regionen Europas; Konferenz der INGO’s; Menschenrechtskommissar

Hauptinstrument:  Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR)

Rechtliche Basis:  Europäische Menschenrechtskonvention (EMRK) plus über 200 Konventionen, Zusatzprotokolle und Teilabkommen

Ordentl. Jahresbudget: € 385mio
(davon Gerichtshof: € 85 mio)

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