Stop Domestic Violence

Stop Domestic Violence against Women

Häusliche Gewalt kommt in allen Ländern und allen Gesellschaftsschichten vor und gehört damit zu den weltweit am meisten verbreiteten Verletzungen der Menschenrechte. Schätzungsweise 15% aller Frauen in Europa sind täglich mit häuslicher Gewalt konfrontiert.

Der Europarat kämpft dafür, dass diese Art von Gewalt in all seinen Mitgliedstaaten nicht als „Kavaliersdelikt“ übergangen, sondern als Straftat geahndet wird.

An der Kampagne Stop Domestic Violence against Women (Stoppt die häusliche Gewalt gegen Frauen) waren mehr als 40 Mitgliedstaaten des Europarats beteiligt. Sie war Teil der Bemühungen des Europarats, gegen jede Form von Gewalt gegen Frauen vorzugehen.
 
Übereinkommen des Europarats

2014 trat das Übereinkommen zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und Häuslicher Gewalt in Kraft. Dieses verpflichtet die Unterzeichnerstaaten dazu, geeignete gesetzliche und andere Massnahmen zum Schutz von Frauen vor jeder Art von Gewalt zu ergreifen.

 

Offizieller TV-Spot des Europarats (Englisch):

 
 
 
 
 
 
 
Infos (Englisch):
www.coe.int/t/dg2/equality/DOMESTICVIOLENCECAMPAIGN/default_EN.asp

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Illustration und TV-Spot © CoE

Der Europarat in Kürze

Zweck:  Förderung von Menschenrechten, Demokratie und Rechtstaatlichkeit

Juristische Form:  Internationale Regierungsorganisation

Gründungsjahr:  1949

Mitgliedstaaten:  46

Sitz:  Strassburg/Frankreich

Arbeitssprachen:  EN, FR

Generalsekretär: Alain Berset

Entscheidungsorgan:  Ministerkomitee (=Aussenminister der Mitgliedstaaten)

Beratende Organe:  Parlamentarische Versammlung; Kongress der Gemeinden und Regionen Europas; Konferenz der INGO’s; Menschenrechtskommissar

Hauptinstrument:  Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR)

Rechtliche Basis:  Europäische Menschenrechtskonvention (EMRK) plus über 200 Konventionen, Zusatzprotokolle und Teilabkommen

Ordentl. Jahresbudget: € 385mio
(davon Gerichtshof: € 85 mio)

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