Instrumente

Instrumente des Europarats

Die Arbeit des Europarats ist nicht auf kurzfriste Effekte, sondern auf Nachhaltigkeit ausgerichtet.

Zu diesem Zweck setzt er Fachgremien ein, entwickelt Kampagnen, gründet und unterhält Diskussionsplattformen, führt Konferenzen, Seminare und Foren durch und erstellt Publikationen zu den verschiedensten Themen im Zusammenhang mit Menschenrechten, Demokratie und Rechtsstaatlichkeit.

Der Europarat in Kürze

Zweck:  Förderung von Menschenrechten, Demokratie und Rechtstaatlichkeit

Juristische Form:  Internationale Regierungsorganisation

Gründungsjahr:  1949

Mitgliedstaaten:  46

Sitz:  Strassburg/Frankreich

Arbeitssprachen:  EN, FR

Generalsekretär: Alain Berset

Entscheidungsorgan:  Ministerkomitee (=Aussenminister der Mitgliedstaaten)

Beratende Organe:  Parlamentarische Versammlung; Kongress der Gemeinden und Regionen Europas; Konferenz der INGO’s; Menschenrechtskommissar

Hauptinstrument:  Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR)

Rechtliche Basis:  Europäische Menschenrechtskonvention (EMRK) plus über 200 Konventionen, Zusatzprotokolle und Teilabkommen

Ordentl. Jahresbudget: € 385mio
(davon Gerichtshof: € 85 mio)

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