Fachgremien

Fachgremien des Europarats

Das Ziel des Europarats besteht darin, rechtliche Rahmenbedingungen zu schaffen, die den Gesellschaften Europas ein harmonisches Zusammenleben ermöglichen.

Er tut dies mit Hilfe von völkerrechtlichen Verträgen wie der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) sowie mehr als 200 weiteren Konventionen, Zusatzprotokollen und Teilabkommen.

Daneben verfügt der Europarat auch über Fachgremien, wie z.B. die Antirassismuskommission (ECRI), mit deren Hilfe er seine Grundwerte – Menschenrechte, Demokratie und Rechtsstaatlichkeit – innerhalb seiner Mitgliedstaaten fördert.

Der Europarat in Kürze

Zweck:  Förderung von Menschenrechten, Demokratie und Rechtstaatlichkeit

Juristische Form:  Internationale Regierungsorganisation

Gründungsjahr:  1949

Mitgliedstaaten:  46

Sitz:  Strassburg/Frankreich

Arbeitssprachen:  EN, FR

Generalsekretär: Alain Berset

Entscheidungsorgan:  Ministerkomitee (=Aussenminister der Mitgliedstaaten)

Beratende Organe:  Parlamentarische Versammlung; Kongress der Gemeinden und Regionen Europas; Konferenz der INGO’s; Menschenrechtskommissar

Hauptinstrument:  Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR)

Rechtliche Basis:  Europäische Menschenrechtskonvention (EMRK) plus über 200 Konventionen, Zusatzprotokolle und Teilabkommen

Ordentl. Jahresbudget: € 385mio
(davon Gerichtshof: € 85 mio)

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