INGO Konferenz

Die Konferenz der Internationalen Nichtregierungsorganisationen (INGOs)INGO

Die INGO Konferenz ist ein beratendes Organ des Europarats, das über 400 Organisationen aus allen Bereichen der Zivilgesellschaft vereinigt.

Diese Organisationen geniessen am Europarat partizipativen Status, was bedeutet, dass sie für ihren jeweiligen Arbeitsbereich besonders repräsentativ sein, die Grundwerte des Europarats teilen und zu seiner Arbeit beitragen müssen, indem sie ihm mit ihren Fachkenntnissen als Berater zur Verfügung stehen.

Die INGO-Konferenz trifft sich zweimal pro Jahr in Strassburg zu einer Plenarsitzung und steht während der übrigen Zeit mittels eines Verbindungsausschusses in ständigem Kontakt mit den politischen Organen des Europarats und seinem Sekretariat.

Der Europarat in Kürze

Zweck:  Förderung von Menschenrechten, Demokratie und Rechtstaatlichkeit

Juristische Form:  Internationale Regierungsorganisation

Gründungsjahr:  1949

Mitgliedstaaten:  46

Sitz:  Strassburg/Frankreich

Arbeitssprachen:  EN, FR

Generalsekretär: Alain Berset

Entscheidungsorgan:  Ministerkomitee (=Aussenminister der Mitgliedstaaten)

Beratende Organe:  Parlamentarische Versammlung; Kongress der Gemeinden und Regionen Europas; Konferenz der INGO’s; Menschenrechtskommissar

Hauptinstrument:  Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR)

Rechtliche Basis:  Europäische Menschenrechtskonvention (EMRK) plus über 200 Konventionen, Zusatzprotokolle und Teilabkommen

Ordentl. Jahresbudget: € 385mio
(davon Gerichtshof: € 85 mio)

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