Selbstbestimmungsinitiative

Am 25. November 2018 stimmt die Schweiz über die sogenannte Selbstbestimmungsinitiative (SBI) der SVP ab.

Der Titel suggeriert, dass die Schweizerinnen und Schweizer bei einer Annahme an Einflussnahme gewinnen würden. Leider wäre das Gegenteil der Fall, denn die Initiative ist rechtlich, wirtschaftlich, politisch und menschenrechtlich problematisch.

Unter anderem riskiert sie die Kündigung der Europäischen Menschenrechtskonvention – der EMRK, die in der Schweiz den Anstoss zur Einführung des Frauenstimmrechts gab, dank der in den 80er Jahren die administrative Versorgung abgeschafft wurde, welche den Behörden das Recht gegeben hatte, unliebsame Personen ohne Gerichtsverfahren wegzusperren, und die 2014 dafür gesorgt hatte, dass die Klagen von Asbestopfern nicht bereits als verjährt galten, bevor diese tückische Krankheit überhaupt ausgebrochen war.

Da die Selbstbestimmungsinitiative das Recht aller Menschen in der Schweiz auf Schutz durch den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) beschneidet und die Mitgliedschaft der Schweiz im Europarat gefährdet, nennen ihre Gegner sie Selbstbeschneidungsinitiative – und sie sind zahlreich: Der Bundesrat, alle Parteien mit Ausnahme der SVP sowie die Wirtschaftsverbände Economiesuisse und der Schweizerische Gewerbeverband lehnen die Initiative ab, weil sie der Schweiz, der Wirtschaft und dem Menschenrechtsschutz schadet.

Die folgenden Argumentarien zeigen die Gründe für diese breite Ablehnung im Detail:

Selbstbestimmungsinitiative:

Rechtliche Probleme:

Wirtschaftliche Probleme:

Menschenrechtliche Probleme:

 
Quiz zur Initiative:
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Quiz zur Europäischen Menschenrechtskonvention EMRK:
Sind Sie sattelfest beim Thema Europarat & Europäische Menschenrechtskonvention? Testen Sie Ihr Wissen mit diesem Quiz von Europe’s Human Rights Watchdog.
 
 

* Europe’s Human Rights Watchdog ist Mitglied dieser Organisation


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© Foto: Allianz der Zivilgesellschaft

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